
"Lüge vergeht, Wahrheit besteht!"
-Helmuth von Moltke
von Carlo Mattogno
»eine Geschichtsdarstellung, welche größtenteils auf Augenzeugenberichten fußt, die man nach der augenblicklich vorherrschenden Stimmung gesammelt und so verstümmelt hat, daß sie einer willkürlich festgelegten Wahrheit entsprachen, und die durch eine Handvoll kunterbunt zusammengewürfelter deutscher Dokumente von unterschiedlichem Wert ergänzt werden.«4
Alles in allem hat jenes Werk den Revisionisten soviele Argumente geliefert,
daß es als kryptorevisionistisch zu bezeichnen ist. Dies war wohl
auch die Ansicht des Verlegers, denn das Buch ist so gut wie unmöglich
aufzutreiben.
J.-C. Pressacs neueste Schrift, Les Crématoires d'Auschwitz.
La Machinerie du meurtre de masse (CNRS Éditions, Paris, 1993),
müßte eigentlich eine Ergänzung zum vorher genannten Opus
darstellen, wenn man sich vor Augen hält, welch umfangreiche Dokumentation
der Autor in Moskau studieren konnte, insbesondere die Archive der Bauleitung,
die »unversehrt« in die Hände der Sowjets gefallen sind
(Pressac, S. 1).5
Tatsächlich jedoch bemerkt man in diesem Werk eine beunruhigende Entwicklung
in der umgekehrten Richtung. J.-C. Pressac kehrt zu den ärgsten Klischees
der traditionellen, exterministischen Geschichtsschreibung in ihrer schlimmsten
Form zurück. Dies war ganz unvermeidlich. Unter den 80.000 (in Worten:
achtzigtausend) Dokumenten in Moskau, in den vollständig erhaltenen
Archiven der Bauleitung, hat Pressac keinen einzigen Beweis für die
Existenz auch nur einer einzigen Hinrichtungsgaskammer in Auschwitz
und/oder Birkenau entdeckt!
Die Archive der Bauleitung wurden Pressac zufolge intakt zurückgelassen,
weil der zweite und letzte Direktor der Bauleitung, SS-Obersturmführer
Werner Jothann, »den "explosiven" Inhalt der Dossiers«
nicht kannte, da nämlich die »Einrichtung von Exekutionsgaskammern
in den Krematorien« unter der Obhut des ersten Direktors, des SS-Sturmbannführers
Karl Bischoff, erfolgt sei (S. 1). Auf S. 88 widerspricht Pressac sich
selbst, indem er die Behauptung aufstellt, Bischoff sei »zum Hauptinspektor
der Bauten im Bereich "Schlesien" aufgestiegen, habe aber die
Kontrolle über die Bauleitung von Auschwitz behalten«.
Was beispielsweise das Krematorium II von Birkenau anbelangt, datiert kein
einziges »kriminelles Indiz« (der Ausdruck stammt von
Pressac) aus einer Zeit nach dem 31. März 1943, dem Tage, als das
Krematorium offiziell der Lagerverwaltung unterstellt wurde. Dies ist gelinde
ausgedrückt höchst merkwürdig, wenn man bedenkt, daß
jene Ausrottungsanlage angeblich
»vom 15. März 1943, vor ihrer am 31. März erfolgten offiziellen Inbetriebnahme, bis zum 27. November 1944 als Hinrichtungsgaskammer und Einäscherungsinstallation diente, wobei insgesamt rund 400.000 Menschen, größtenteils jüdische Frauen, Kinder und Greise, dort vernichtet wurden.«6
Für den über 20 Monate andauernde Massenausrottungsbetrieb
in diesem Krematorium, der 400.000 Menschen zum Opfer gefallen sein sollen,
können die Moskauer Archive also nicht einmal das winzigste »kriminelle
Indiz« erbringen! Dasselbe gilt für die anderen Krematorien
von Auschwitz-Birkenau.
Dies mußte J.-C. Pressac natürlich stören. Er sah sich
in der mißlichen Lage, den Dokumenten einen Inhalt unterschieben
zu müssen, den sie nicht besitzen. Diesen Zwang erklärt
die offenkundig hinterhältige Vorgangsweise Pressacs, die durch einen,
zurückhaltend formuliert, skrupellosen Umgang mit den Quellen und
willkürliche, ungerechtfertigte Folgerungen gekennzeichnet ist. Letztere
sind mittels einer Unzahl von Anmerkungen in den Text eingebaut, die den
Eindruck erwecken sollen, sie ergäben sich aus den Dokumenten. Die
zwischen den verschiedenen Dokumenten hergestellte Verbindung ist an den
Haaren herbeigezogen, und die Dokumente werden willkürlich gedeutet,
damit sie in die vorgefaßte These - der Existenz der Hinrichtungsgaskammern
- hineinpassen.
Angesichts der revisionistischen Forschungen, welche die technische Unmöglichkeit
einer Massenausrottung in Auschwitz-Birkenau beweisen, muß Pressac
nicht nur die Opferzahlen nach unten revidieren, sondern auch die Massenmordpläne
der SS herunterspielen. Sprach er 1989 noch von 900.000 Vergasten,7 von
denen allein in den Krematorien II und III 750.000 den Tod gefunden haben
sollen,8 so verringert er die Zahl in der französischen Originalausgabe
seines neuen Buches auf 630.000 (S. 148) und in der deutschen Übersetzung
weiter auf 470.000 bis 550.000.9 All diese Zahlenangaben sind vollkommen
aus der Luft gegriffen. Auch die Gaskammern schrumpfen; sie sind nun »klein«,
was bedeutet, daß ihre Ausrottungskapazität begrenzt gewesen
sein muß. In der Tat kommt Pressac nicht umhin, die Tötungskapazität
der Gaskammern der Verbrennungskapazität der Krematorien »anzugleichen«.
In seinem ersten Buch waren noch ungleich mehr Menschen vergast worden,
als die Krematorien je bewältigen konnten. Dies führt selbstredend
zu geradezu schreienden Widersprüchen zwischen den beiden Werken.
Doch für den Autor, der Zahlen je nach Lust und Laune gutheißt
oder verwirft, tut dies rein nichts zur Sache.
Um das Maß vollzumachen, hat Pressac die Kapazität der Krematorien
von Auschwitz-Birkenau wie schon in seinem ersten Werk maßlos überhöht,
wobei er zu technisch und wärmetechnisch völlig aberwitzigen
Schlußfolgerungen gelangt. Hier spielt seine klägliche Inkompetenz
hinsichtlich der elementarsten kremierungstechnischen Fragen mit.
Das Problem der Gaskammern bereitet Pressac nicht weniger Kopfschmerzen,
und zwar nicht bloß, weil sich in den Moskauer Dokumenten auch nicht
die allergeringsten Beweise für solche finden, sondern vor allem deshalb,
weil die Dokumente über die in den halbunterirdischen Räumen
der Krematorien II und III angebrachten Ventilationssysteme unwiderlegbar
zeigen, daß dort keine Gaskammern geplant waren und auch nie welche
eingerichtet wurden. Wir werden im folgenden sehen, wie Pressac diese Schwierigkeiten
überwunden hat.
Die kritische Analyse, die ich hier vorlege, fußt im wesentlichen
auf einer wissenschaftlichen Studie der Krematoriumsöfen und der angeblichen
Gaskammern von Auschwitz und Birkenau. Letztere ist das Ergebnis von Untersuchungen
über mehr als fünf Jahre. Bei diesen war die Hilfe von Herrn
Ingenieur Franco Deana, Genua, und Herrn Ingenieur H.N., Danzig, für
mich von unschätzbarem Wert. Unser Werk besteht aus zwei Teilen, nämlich:
1. Auschwitz: Die Krematorien; 2. Auschwitz: Die Gaskammern, und
befindet sich zur Zeit in Italien im Druck. Eine rund 150 Seiten umfassende
Zusammenfassung, die sich in erster Linie auf die wärmetechnische
Problematik der Kremierung bezieht und den Titel Die Krematorien von
Auschwitz und Birkenau trägt, ist in den USA bei Granata Communications
(Post Office Box 2145, Palos Verdes, CA 90274) erschienen. Der Interessierte
wird in jenem Werk, dessen Inhaltsverzeichnis in Dok. 1 wiedergegeben ist,
alle Hinweise finden, die in der vorliegenden Studie fehlen.
Eine wissenschaftliche Studie der Krematoriumsöfen von Auschwitz
und Birkenau muß zwei fundamentale wärmetechnische Probleme
klären: das der Kapazität und dasjenige des Wirkungsgrades. Unter
der Kapazität versteht man die Zahl der per Zeiteinheit (hier: per
Tag) kremierbaren Leichen, unter dem Wirkungsgrad das Verhältnis zwischen
der erzeugten und der verwendeten Hitze oder, spezifischer, den Brennstoffverbrauch
pro Kremierung.
J.-C. Pressac packt keines der beiden Probleme wissenschaftlich an, sondern
begnügt sich mit einer simplen Aneinanderreihung von kreuz und quer
über das ganze Buch verstreuten Behauptungen über die Kapazität
der Öfen (die er irrtümlich als »rendement«, Wirkungsgrad,
bezeichnet).
Wenn man notdürftig Ordnung in die heillos wirre Darstellung Pressacs
bringt, ergibt sich folgende Argumentationsstruktur:
1) Der ölgeheizte Topf-Zweimuffelofen, der Ende 1939 in Dachau installiert
wurde, konnte pro Stunde zwei Leichen einäschern (S. 7), woraus folgt,
daß die Kremierung einer Leiche in einer Muffel eine Stunde in Anspruch
nahm.
2) Der koksbeheizte Topf-Zweimuffelofen »Modell Auschwitz«
unterschied sich vom obengenannten Modell. Er war das Ergebnis einer Umgestaltung
des ersten, ursprünglich mit Öl geheizten Topf-Zweimuffelofens
von Buchenwald in einen koksbeheizten Ofen. Diese Umwandlung wurde erreicht,
indem man im hinteren Teil zwei Koksgasgeneratoren installierte (S. 12).
Die zuvor genannte Kapazität von 2 Leichen pro Stunde bezieht sich
folglich nicht auf dieses Ofenmodell.
3) Der Einbau eines Druckluftgebläses ermöglichte die Reduzierung
der Kremierungsdauer (S. 13 und 68).
»Diese offiziellen Ziffern sind Ausdruck einer lügenhaften Propaganda und dennoch zutreffend. Ihre scheinbare Richtigkeit beruht auf der Tatsache, daß die Dauer der Einäscherung zweier Kinder von je 10 kg Körpergewicht und einer Frau von 50 kg Körpergewicht derjenigen der Einäscherung eines Manns von 70 kg Körpergewicht entspricht, was einen Multiplikationskoeffizienten ins Spiel bringt, der von 1 bis 3 variiert. Damit sind sämtliche Ziffern über die Kapazität der Krematorien nichts als müßige Spekulationen.« (S. 80, 81)
Diese Argumentation entbehrt sowohl technisch als auch dokumentarisch
gesehen jeglicher Grundlage. Dazu sei folgendes bemerkt:
zu 1) Der von Pressac zitierte Beleg ist ein Brief der Firma Topf vom 1.
November 1940 an die SS-Neubauleitung des KL Mauthausen (Anmerkung 9 auf
S. 97). Der betreffende Brief war dem Kostenanschlag für »1
koksbeheizten Topf-Doppelmuffel-Einäscherungs-Ofen mit Druckluft-Anlage,
1 Topf-Zugverstärkungs-Anlage« beigefügt.10 Der angebotene
Ofen war keinesfalls einer des in Dachau installierten Modells, sondern
einer von jenem Modell, das im Krematorium I von Auschwitz installiert
war. Dies geht nicht nur aus dem erwähnten »Kostenanschlag«
hervor, sondern auch aus der von der Firma Topf zur Verdeutlichung beigelegten
technischen Zeichnung: der Zeichnung D 57253, die vom 10. Juni 1940 datiert
ist und eben den ersten Zweimuffelofen des Krematorium I von Auschwitz
darstellt. Diese Zeichnung wird von Pressac als Dokument Nr. 6 abgebildet.
Was nun die Kapazität dieses Ofenmodells betrifft, heißt es
im oben erwähnten Brief:
»Unser Herr Prüfer hatte Ihnen bereits mitgeteilt, daß in dem vorher angebotenen Ofen stündlich zwei Leichen zur Einäscherung kommen können« (Hervorhebung vom Verf.)
zu 2) Aus dem Gesagten ergibt sich ganz unzweideutig, daß die
Kapazität von zwei Leichen pro Stunde sich keineswegs auf den Ofen
des Dachauer, sondern auf den des Auschwitzer Modells bezieht, denn der
»vorher angebotene« Ofen ist eben dieses Modell.
zu 3) Der hier von Pressac angeführte Beleg ist ein Brief der Firma
Topf vom 6. Januar 1941 an die SS-Neubauleitung des KL Mauthausen (Anmerkung
25 auf S. 98). Daß die Dauer der Kremierung durch den Einbau eines
Druckluftgebläses verringert werden konnte, ist eine an den Haaren
herbeigezogene Behauptung Pressacs, die keine Stütze in der Realität
findet - ebensowenig übrigens im Text des Briefes, denn dieser lautet:
»Bei beiden Öfen haben wir berücksichtigt, daß die Generatorgase den Einäscherungsgegenstand von oben und unten angreifen, wodurch eine schnelle Einäscherung bewirkt wird«.11
Dieser Brief bezieht sich auf den Zweimuffelofen Modell Auschwitz, der
in der technischen Zeichnung D 57253 dargestellt wird, sowie auf den koksbeheizten
Einmuffelofen (Zeichnung D 58173), der niemals installiert worden ist.
Somit kann mit der »schnellen Einäscherung« (im Vergleich
zu zivilen Öfen) nichts anderes gemeint sein als die von Prüfer
in seinem Brief vom 1. November 1940 angegebene Zeit von einer Stunde.
Diese »schnelle Einäscherung« hing von der Anordnung des
Schamottrostes der Muffel hinsichtlich der Verbindungsöffnung mit
dem Koksgasgenerator ab.
zu 4) Das Zitat Pressacs, welches auf einen Brief der Firma Topf vom 14.
Juli 1941 an die SS-Neubauleitung Mauthausen Bezug nimmt, ist korrekt,
doch Pressac hat nicht die leiseste Ahnung von der Bedeutung dieses Dokuments.12
Die in diesem Brief wiedergegebenen Ziffern - 30 bis 36 Leichen binnen
ca. 10 Stunden in einem Zweimuffelofen - ergeben eine Kremierungsdauer
von ca. 33 bis 40 Minuten. Diese Resultate konnten nur unter optimalen
Bedingungen und unter Einsatz einer Saugzuganlage erreicht werden. Bei
Erwachsenen konnte damit eine Einäscherung in 40 Minuten (Hauptverbrennung
in der Muffel, an die sich eine zwanzigminütige Nachverbrennung im
darunter angebrachten Aschenraum anschloß) erreicht werden. Insgesamt
brauchte es also auch hier eine runde Stunde. Noch in den sechziger Jahren
war diese Zeit in gasbeheizten Öfen nicht zu unterbieten, wie in England
durchgeführte Kremierungsexperimente belegen.13 Die Dauer von 33 Minuten
(plus 20 Minuten Nachverbrennung) war nur in Ausnahmefällen und nur
während einer kurzen Periode möglich. Diese Angaben trafen in
der Praxis nur für die Öfen von Gusen zu (mobiler Topf-Zweimuffelofen,
der ursprünglich mit Öl geheizt und später in einen koksbeheizten
Ofen mit zwei seitlichen Gasgeneratoren umgewandelt worden war, so wie
der erste Ofen von Dachau, der in Pressacs Dokument Nr. 7 abgebildet ist).
Bei den Öfen des Krematorium I von Auschwitz waren sie lediglich theoretisch
zu erreichen und zwar aufgrund örtlicher technischer Schwierigkeiten.
Die erste Kremierung fand dort am 15. August 1940 statt (S. 13). Nur drei
Monate später, am 22. November, sandte die Bauleitung dem Hauptamt
Haushalt und Bauten von Berlin einen Brief folgenden Inhalts:
»Der vergangene Betrieb des Krematoriums hat gezeigt, daß schon in der verhältnismäßig guten Jahreszeit die Ofenanlage mit 2 Kammern zu klein ist.«14(Hervorhebung des Verf.)
Nach Pressac starben von Mai bis Dezember 1940 in Auschwitz 2.000 Menschen
(S. 146), d.h. im Schnitt acht pro Tag. Folglich konnte der erste Ofen
des Krematorium I kaum acht Leichen täglich bewältigen! Der betreffende
Brief befindet sich unter den im Moskauer Archiv aufbewahrten Dokumenten
der Bauleitung von Auschwitz, doch Pressac unterläßt es wohlweislich,
ihn auch nur zu erwähnen - weshalb, bedarf wohl keiner Erläuterung.
zu 5) Die koksbeheizten, mit einem Gasgenerator ausgerüsteten Öfen
brauchten eine tägliche Ruhepause für die Reinigung der Feuerungsroste,
weil die Koksschlacke, die schmolz und sich dort niedersetzte, sonst den
Durchzug der Verbrennungsluft durch die Spalten des Rostes behinderte und
die Funktion des Ofens beeinträchigte. Aus einem vom 23. Oktober 1941
datierenden Brief des Ingenieurs H. Kori an die Leitung des KL Lublin (Majdanek)
läßt sich ersehen, daß die tägliche Funktionsdauer
der Krematoriumsöfen in den Konzentrationslagern auf 20 Stunden beschränkt
war.15
zu 6) Wenn wir die im Brief der Firma Topf vom 14. Juli 1941 enthaltenen
Daten übernehmen, erhalten wir für einen Zweimuffelofen, der
21 Stunden täglich in Betrieb ist, folgende Kapazität:
30 Leichen/10 Stunden X 21 Stunden = 63 Leichen;
36 Leichen/10 Stunden X 21 Stunden = 76 Leichen.
Entsprechend wäre die Kapazität von drei Öfen 63 X 3= 189
und 76 X 3 = 228 Leichen pro Tag. Pressac erhöht diese Zahlen unkorrekterweise
auf 200 bis 250 Leichen täglich. Ich sage »unkorrekterweise«,
weil die Ausgangsdaten bereits die absolute Maximalkapazität des Zweimuffelofens
bezeichnen.
zu 7) In einem am 15. November 1942 an Ludwig und Ernst-Wolfgang Topf gesandten
Brief 16 hält Ingenieur Prüfer fest, die von ihm entworfenen
Dreimuffelöfen, welche im Krematorium von Buchenwald installiert worden
waren, besäßen einen um ein Drittel höheren Wirkungsgrad
als ursprünglich von ihm vorgesehen, benötigten also pro Kremierung
weniger Brennstoff. Hier verwechselt Pressac, der üblicherweise für
»Kapazität« »Wirkungsgrad« einsetzt, den erhöhten
Wirkungsgrad, also den reduzierten Koksverbrauch, mit der Kapazität,
also der Anzahl der möglichen Kremierungen pro Zeiteinheit.
Tatsächlich ging der um 1/3 höhere Wirkungsgrad auf einen wärmetechnischen
Vorteil zurück, dessen sich Prüfer selbst nicht bewußt
gewesen war - möglicherweise weil er den Drei- und Achtmuffelofen
»während seiner Freizeit« konzipiert hatte, wie er den
Brüdern Topf in einem Brief vom 6. Dezember 1941 schrieb.17 Zudem
war die volumetrische Durchgangsgeschwindigkeit der Heizgase in der mittleren
Muffel höher als ihre Verbrennungsgeschwindigkeit, so daß sie
im Fuchs verbrannten. Dies führte - zusammen mit einem unvernüftigen
Gebrauch der Saugzuganlage - zu einer Beschädigung des Fuchses Ende
März 1943. J.-C. Pressac verlegt diese (zeitweilige) Stillegung des
Krematorium II willkürlich auf den 22./23. Mai (S. 80).
Dies alles steht in keinem Zusammenhang mit der Kapazität. Pressac
deutet den Satz so, daß die Kremierungsdauer beim Dreimuffelofen
um ein Drittel niedriger gewesen sei als beim Zweimuffelofen, was wärmetechnisch
absurd ist, weil die theoretisch verfügbare Wärme pro Muffel
im Zweimuffelofen höher als im Dreimuffelofen war (ca. 210.000 Kcal/h/Muffel
gegenüber 163.000/Kcal/h/Muffel, oder, in Koksabbrand per Muffel ausgedrückt,
30 kg/h/Muffel gegenüber 23,3 kg/h/Muffel).
zu 8) Wenn wir als bloße Hypothese einmal annähmen, daß
Pressacs Interpretation korrekt ist, wäre die Höchstkapazität
eines Dreimuffelofens doppelt so hoch wie die des Doppelmuffelofens (3/2
(Muffelrelation) X 4/3 (Kapazitätsrelation) = 2):
36 Leichen/10 Std. X 21 Std. X 2 = 151,2 Leichen pro Tag.
Somit betrüge die Kapazität von fünf Öfen täglich
im Höchstfall 756 Leichen täglich (5 X 151,2), doch Pressac spricht
von 800 Leichen, aus denen später durch einen Zaubergriff 1.000 Leichen
werden. Nicht einmal auf der Grundlage seiner eigenen, ohnehin falschen
Ziffern kann Pressac also folgerichtig argumentieren!
zu 9) Pressac unternimmt nicht einmal den Versuch, die von ihm genannte
Kapazität für einen Achtmuffelofen irgendwie zu begründen.
Diese entbehrt - ebenso wie die dem Dreimuffelofen zugeschriebene - jeglicher
technischen Grundlage.
zu 10) Die binnen 40 Minuten erfolgte Kremierung von 45 Leichen »dicker
Erwachsener« - drei pro Muffel - in den fünf Öfen des Krematorium
II von Birkenau (von welcher der Augenzeuge Henryk Tauber zu künden
wußte) kann nur von jemandem ernst genommen werden, der keine Ahnung
von der Struktur und der Funktion solcher Öfen hat. Zunächst
einmal erfordert die Einäscherung der Leiche eines Erwachsenen im
Schnitt 60 Minuten. Zweitens wäre die Wärmemenge, die die beiden
Koksfeuerungsstellen liefern konnten - sie waren ja nur für die Kremierung
einer Leiche pro Muffel gedacht - unzureichend gewesen, um bei einer Mehrfachbeladung
in den Muffeln eine Temperatur von 600 °C aufrecht zu erhalten. Diese
Temperatur ist niedriger als die für die restlose Verbrennung schwerer
Kohlenwasserstoffe erforderliche, die sich während der Verbrennung
eines Leichnams bilden. Sie muß mindestens 700 °C betragen. Somit
ist noch nicht einmal die gleichzeitige Verbrennung zweier Erwachsenenleichen
in einer Muffel wärmetechnisch möglich - viel weniger die von
dreien.
zu 11) Pressacs Argumentation, der zufolge die Kapazität sämtlicher
Öfen von Auschwitz und Birkenau »müßige Spekulation«
seien, weil ja auch die Leichen von Kindern und Jugendlichen verbrannt
worden seien, ist in Wirklichkeit ein vorweggenommenes Alibi. Da er nicht
imstande ist, die wärmetechnischen Phänomene zu begreifen, mit
denen er sich abplagen muß, will er auch nicht, daß sie irgend
jemand anderes begreift, und verordnet deshalb, jegliche Zahlenangaben
zur Kapazität der Krematoriumsöfen seien »müßige
Spekulation«. Auch hier ist Pressac gründlich auf dem Holzweg.
Wir haben das Problem angepackt, indem wir vom Prozentsatz der Kinder und
Jugendlichen unter den angeblich in Birkenau Vergasten sowie von ihrem
Alter und Durchschnittsgewicht ausgingen. Dabei kamen wir zum Ergebnis,
daß die Kapazität der Öfen aufgrund der Tatsache, daß
ein Teil der zu verbrennenden Kinder und Jugendliche waren, um den Faktor
1,2 gestiegen wäre.
Übrigens widerspricht Pressac seiner Behauptung selbst, indem er die
Erzählung des Henryk Tauber als glaubhaft akzeptiert. Henryk Tauber
erzählt nämlich, die Pläne der SS-Leute seien durchkreuzt
worden, weil
»den Berechnungen und Plänen für dieses Krematorium zufolge für die Verbrennung einer Leiche in einer Muffel nur fünf bis sieben Minuten [sic!] vorgesehen waren.«18
Die Aussage Taubers strotzt von derartigen wärmetechnisch unsinnigen
Aussagen. Die Kremierung von neun Erwachsenenleichen innerhalb 40 Minuten
entspräche außerdem einer Kapazität von 1.417 Erwachsenenleichen
pro Tag (wenn wir den Arbeitstag mit 21 Stunden ansetzen). Über den
Koksverbrauch der Öfen von Auschwitz und Birkenau sagt Pressac kein
einziges Wort.
Ehe wir uns dem Problem der Krematoriumsöfen zuwenden, lohnt es sich,
einen raschen Blick auf die diesbezüglichen historischen und technischen
Behauptungen Pressacs zu werfen, um seine Kompetenz und den Wert seiner
Schlußfolgerungen noch besser beurteilen zu können.
Behauptung Pressacs: Der Krematoriumsofen System Volckmann-Ludwig
verschwand Ende 1934 vom deutschen Markt (S. 4). Pressac leitet seine »Rückblickende
Chronologie« mit dem Patent Volckmann-Ludwig ein (S. 110), dessen
technische Zeichnung er uns als Dokument 2 vorlegt. Dabei hat all dies
nicht den geringsten Zusammenhang mit seinem Thema. Pressac will offenbar
nur jene beeindrucken, die ihn zum »unbestrittenen Experten«
auf dem Gebiet der Kremierung hochjubeln.19
Tatsache ist: Die Firma H.R. Heinicke, die ihren Sitz damals in
Chemnitz hatte und im Besitz des Patents Volckmann-Ludwig war, installierte
zwischen 1935 und 1940 in Deutschland entgegen den Behauptungen Pressacs
noch 15 Öfen dieses Typus.20
Behauptung Pressacs: Aus der Funktionsweise des W.-Müller-Ofens
von Allach folgerten die SS-Leute, eine Kremierung ohne Sarg ermögliche
es, die Dauer des Verbrennungsvorgangs um eine halbe Stunde zu verringern,
und 100 kg Koks reichten aus, um in einem Tag rund 20 Leichen einzuäschern
(S. 6).
Tatsache ist: In einem koksbeheizten, mit einem Gasgenerator versehenen
Ofen verzögerte das Vorhandensein eines Sarges den Beginn der Verdampfung
des in der Leiche enthaltenen Wassers um fünf bis sechs Minuten, da
der Sarg gewissermaßen einen thermischen Schutzschild darstellte,
sofern er nicht gleich durch die Gluthitze des Schamotts zersprang. Doch
zugleich erhöhte die Verbrennungswärme des Sarges die Temperatur
der Muffel auf bis zu 1.100 °C und beschleunigte somit die Verdampfung
des Wassers, so daß eine Kremierung mit Sarg nicht schneller ablief
als eine Kremierung ohne Sarg!
Was nun den Koksverbrauch der mit Koksgasgeneratoren versehenen Öfen
betrifft, so steht die weitaus bedeutendste Information, die man der damaligen
deutschen Fachliteratur entnehmen kann, im Zusammenhang mit einem vom Ingenieur
Richard Kessler durchgeführten Experiment. Kessler war einer der führenden
deutschen Kremierungsfachleute der zwanziger und dreißiger Jahre.
Am 5. Januar 1927 nahm er mit einem Ofen System Gebrüder Beck, Offenbach,
in Dessau einen hochinteressanten Versuch vor.21 Dessen Ergebnisse wurden
in Gestalt zweier wärmetechnischer Diagramme dargestellt, die für
das Verständnis der Arbeitsweise von Krematoriumsöfen mit Koksgasgenerator
von erstrangiger Bedeutung sind. Ihnen zufolge brauchte es zur Einäscherung
von nacheinander verbrannten acht Leichen - jeweils mit Sarg - im Durchschnitt
29,5 kg Koks. Mit einem im thermischen Gleichgewicht befindlichen Ofen
(und dieser Zustand wäre bei einer hypothetischen aufeinanderfolgenden
Kremierung von 20 Leichen erreicht gewesen) wäre der Koksverbrauch
auf ca. 23 kg - plus Sarg - gefallen. Ein Sarg von 40 kg Gewicht erzeugte
eine Wärmemenge, die ungefähr der durch 15 kg Koks freigesetzten
entsprach. Folglich erforderte eine Kremierung ohne Sarg etwa 38 kg Koks,
und mit 100 kg Koks ließen sich etwa drei Leichen verbrennen, nicht
zwanzig.
Offenbar wurde die behauptete »Folgerung« nicht von den SS-Leuten,
sondern von Pressac vorgenommen, und es ist eine miserable Schlußfolgerung!
Behauptung Pressacs: Für ihn hatte das Vorhandensein einer
Saugzuganlage den Effekt,
»die Quantität des Verbrennungsgases zu erhöhen und so den Verbrauch zusätzlichen Brennstoffs bei der Einäscherung Ægefrorener" Leichen zu verhüten.« (S. 29)
Tatsache ist: Hier verwechselt unser Autor die Leistung des Gasofens
System Volckmann-Ludwig mit derjenigen der Koksöfen von Auschwitz
und Birkenau. In Wirklichkeit verhielt es sich nämlich so, daß
bei den mit Gasgenerator versehenen Koksöfen die Saugzuganlage, indem
sie den Zug der Feuerung des Gasgenerators direkt beeinflußt, eine
Erhöhung des Koksverbrauches je Feuerungsrost nach sich zieht. Man
brauchte also, ganz im Gegensatz zur Theorie Pressacs, mehr Brennstoff
und nicht weniger!
Behauptung Pressacs: Im Krematorium I von Auschwitz, dessen Kamin
15 m hoch war,
»fügte Köhler einen Fuchs von 12 m Länge hinzu, um die Länge des Zugs auf 27 m zu erhöhen.« (S. 40)
Tatsache ist: In Wirklichkeit hängt die Zugkraft eines Kamins von
der Höhe (und dem Durchmesser) des Rauchfangs oberhalb des Rostes
ab. Die praktische Formel von Ingenieur W. Heepke in seinem klassischen
Werk über die Krematorien22 lautet (für eine Rauchtemperatur
von 250 °C): Z = 0,6 X H, wobei Z die Zugkraft und H die Höhe
des Schornsteins oberhalb des Feuerungsrostes bedeutet. Die Länge
des ebenerdig verlaufenden Fuchses kann sich nur negativ auf den Zug auswirken,
weil ein allzu langer Kanal die Rauchgase erheblich abkühlen würde.
Behauptung Pressac: Jean-Claude Pressac bezieht die letzte Seite
eines im Buch des Herrn Reimund Schnabel23 erwähnten Kostenvoranschlags
der Firma Topf & Söhne vom 1. April 1943, in dem eine Summe von
25.148 Reichsmark genannt wird, auf das geplante Krematorium VI. Dieses
soll ihm zufolge »auf dem Prinzip der Verbrennung unter freiem Himmel
basiert« haben.
Tatsache ist: Diese Deutung ist gänzlich abwegig, denn das
betreffende Dokument erwähnt
»1 gußeiserner Rauchkanalschieber mit Rollen, Drahtseil und Handwinde«,
und ein Rauchkanalschieber setzt einerseits eine geschlossene Verbrennungskammer,
andererseits einen Kamin voraus. Beides paßt hinten und vorne nicht
zu einer »Verbrennung unter freiem Himmel«.
Behauptung Pressac: Er hat die Stirn, die von verschiedenen »Augenzeugen«
zum Besten gegebene Geschichte von den aus den Kaminen (der Krematorien
II und III) emporlodernden Flammen nachzuerzählen (S. 91).
Tatsache ist: Dies ist technisch ausgeschlossen. Eventuell unverbrannt
aus den Muffeln hochsteigendes Gas wäre entweder in den Rauchkanälen
verbrannt (falls dort die Zündtemperatur erreicht und ausreichend
Luft vorhanden war) oder aber anderenfalls unverbrannt aus dem Kamin entwichen.
Im ersten Fall wären vollkommen verbrannte Gase aus dem Schornstein
gestiegen, (v.a. Stickstoff, Kohlendioxid, Wasserdampf und geringe Mengen
Schwefeldioxid), im zweiten Fall lediglich Rauch.
Behauptung Pressac: Auch die Geschichte von den Verbrennungsgruben,
die Pressac begierig aufgreift, ist technisch gesehen absoluter Unsinn.
Tatsache ist: Die Grubenverbrennung von Leichen ist so, wie sie von den
Zeugen geschildert wird, unmöglich, und zwar wegen des Sauerstoffmangels
im unteren Teil der Grube. 1871 wurde der Versuch unternommen, die in der
Schlacht von Sedan gefallenen Soldaten einzuäschern, indem man die
Massengräber öffnete, mit Pech füllte und dieses anzündete.
Das Ergebnis sah wie folgt aus: Die obere Schicht von Leichen wurde verkohlt,
die mittlere Schicht wurde nur angebrannt, und die untere Schicht nicht
einmal das.24
Behauptung Pessac: Die von Pressac angefertigten Zeichnungen der
Krematoriumsöfen enthalten strukturelle Irrtümer, die sich aus
seinen mangelnden wärmetechnischen Kenntnissen ergeben.
Tatsache ist: Wir müssen uns hier auf folgende knappe Bemerkungen
beschränken:
Im folgenden Abschnitt liefere ich eine knappe Zusammenfassung unserer
wärmetechnischen Studien über die Krematoriumsöfen von Auschwitz
und Birkenau.
Der theoretische Koksverbrauch des Zweimuffelofens beläuft sich
nach den Berechnungen Ingenieurs Heepkes,26 den ausführlichsten, die
man in der damaligen deutschen Fachliteratur findet, für eine magere
Erwachsenenleiche auf 27,8 kg und für eine normalgewichtige Leiche
auf 22,7 kg.
Der praktische Koksverbrauch für den Zweimuffelofen von Gusen - einem
Nebenlager des KL Mauthausen - für die Einäscherung von 677,
wahrscheinlich meist mageren, Leichen in dreizehn Tagen (d.h. im Schnitt
52 Leichen täglich, was bedeutet, daß sich der Ofen in thermischem
Gleichgewicht befand) belief sich auf 20.700 kg.27 Dies heißt, daß
für die Verbrennung einer Leiche im Durchschnitt 30,5 kg Koks erforderlich
waren.
Der Koksverbrauch des Zweimuffelofens beträgt, halten wir uns an obige
Zahlen, in der Praxis 30,5 kg für eine magere und 25 kg für eine
normalgewichtige Leiche.
Der Koksverbrauch eines Dreimuffelofens (der um 1/3 weniger Koks benötigt)
beträgt 20,3 kg für eine magere und 16,7 kg für eine normalgewichtige
Leiche.
Der Koksverbrauch eines Achtmuffelofens (der um 1/2 weniger Brennstoff
braucht) beläuft sich auf 15,25 kg für einen mageren und 12,5
kg für einen normalgewichtigen Leichnam.
Die folgende Tabelle stellt den Koksbedarf der einzelnen Krematoriumsöfen
von Auschwitz und Birkenau dar:
| Ofenart | magere Leiche | normalgewichtige Leiche |
| 2-Muffel-Ofen | 30,5 kg | 25,0 kg |
| 3-Muffel-Ofen | 20,3 kg | 16,7 kg |
| 8-Muffel-Ofen | 15,25 kg | 12,5 kg |
Die durchschnittliche Dauer einer Kremierung in einem ununterbrochen
in Funktion befindlichen Ofen betrug ca. 40 Minuten Hauptverbrennungszeit
in der Muffel. Dies war durch den Einbau einer Saugzuganlage möglich.
(Ich beziehe mich auf die im Ofen von Gusen erreichten Werte.)
Fehlte eine solche Saugzuganlage, so dauerte (mit Rücksicht auf den
stündlichen Koksverbrauch pro Feuerungsrost) eine Kremierung 60 Minuten,
wie aus dem Brief des Ingenieurs Prüfer vom 1. November 1940 hervorgeht
sowie aus den von R. Kessler publizierten Diagrammen hinsichtlich der Hauptverbrennung
in der Muffel, wobei man die strukturellen Unterschiede zwischen dem von
den Gebrüder Beck konstruierten Ofen und jenen von Auschwitz-Birkenau
im Auge behalten muß. Da letztere nicht mit Saugzuganlagen versehen
waren (S. 81), dauerte eine Einäscherung (Hauptverbrennung in der
Muffel) im Schnitt 60 Minuten. Die maximale Betriebszeit der Öfen
belief sich auf 20 Stunden täglich. Somit ergibt sich für die
einzelnen Krematorien die in Spalte zwei der folgenden Tabelle wiedergebene
theoretische, jedoch, wie die vorhandenen Dokumente belegen, in der Praxis
niemals auch nur im entferntesten erreichte Höchstkapazität.
| Krematorium | Leichen pro Tag | Faktor 1,2 | Angaben Pressac |
| Krematorium I Krematorium II Krematorium III Krematorium IV Krematorium V |
120 300 300 160 160 |
144 360 360 192 192 |
340 1.440 1.440 768 768 |
| Summe | 1.040 | 1.248 | 4.756 |
Wenn man von der Hypothese ausgeht, daß es die Massenvergasungen
gab, und wenn man den Anteil der Kinder und Jugendlichen unter den Leichen
der hypothetischen Vergasten sowie auch ihr Durchschnittsgewicht in Betracht
zieht, wäre die tägliche Höchstkapazität um den Faktor
1,2 gestiegen, woraus sich die Zahlen der dritten Spalte ergeben. Die letzte
Spalte enthält die im Brief vom 28. Juni 1943 angeführten Ziffern,
die Pressac für »glaubhaft« hält.
In Anbetracht der Tatsache, daß die Öfen zusammen in einer Zeitspanne
von 20 Stunden 23.200 kg Koks verbrennen konnten (auf diese Zahl kommt
man, wenn man den stündlichen Koksverbrauch für jede Muffel addiert),
beliefe sich der durchschnittliche Koksbedarf pro Leiche laut Pressac auf
4,87 kg (23.200/4.756). Dies ist wärmetechnisch gesehen völlig
unmöglich.
Der Entscheid, in Birkenau drei zusätzliche Krematorien zu errichten, wurde am 19. August 1942 (S. 49) gefällt, also nachdem Himmler anläßlich seiner Inspektionstour in Auschwitz vom 17. und 18. Juli desselben Jahres den Befehl erteilt hatte, die für das KGL (Kriegsgefangenenlager) vorgesehene Unterbringungskapazität von 125.000 auf 200.000 zu steigern (S. 44). Damals wütete im Lagerkomplex Auschwitz-Birkenau eine grauenhafte Typhusepidemie, die unzählige Menschenopfer forderte. Allein im Männersektor wurden vom 1. bis zum 19. August 4.113 Tote registriert,28 also 216 pro Tag. Im letzten Drittel des Jahres 1942 betrug die Gesamtsterblichkeitsquote 20,5% der durchschnittlichen Lagerbelegung,29 die nicht höher als 25.000 war. Die Kapazität der Krematorien läßt sich also zwanglos mit der von Himmler angeordneten Belegstärke des Lagers vereinbaren, in der Voraussicht, daß auch künftig Typhusepidemien ausbrechen könnten.
Der Aktenvermerk vom 17. März 1943,30 den Pressac auf S. 119 erwähnt,
legt den geschätzten Koksverbrauch für die vier Birkenauer Krematorien
dar. Dabei wird von einer täglichen Betriebsdauer von 12 Stunden ausgegangen.
Der Brief nennt den stündlichen Koksverbrauch der Roste, so daß
man daraus erschließen kann, wieviele Leichen man hätte verbrennen
können, nämlich ca. 362 magere Erwachsenenleichen pro Tag. Vom
1. bis zum 17. März war in Birkenau eine durchschittliche Mortalität
von 292 Häftlingen täglich zu verzeichnen.31 Für die Einäscherung
dieser Toten waren 80% der von der SS berechneten Koksmenge vonnöten.
Dies heißt, daß diese Koksmenge wie folgt berechnet war: Die
durchschnittliche tägliche Sterblichkeitsquote plus eine Sicherheitsmarge
von 20%. Dem Kalendarium von Auschwitz zufolge wurden während jener
Periode im Schnitt ca. 1.100 Menschen täglich vergast. Würden
die Vergasungsbehauptungen stimmen, so hätte man Tag für Tag
1.400 Leichen verbrennen müssen, also viermal mehr, als von der SS
berechnet.
Vom 1. März bis zum 25. Oktober 1943 wurden den Birkenauer Krematorien
insgesamt 641,5 Tonnen Koks geliefert.32 Während dieser Periode starben
ca. 27.300 Gefangene eines natürlichen Todes, und angeblich wurden
gleichzeitg rund 118.300 Menschen vergast.33 Die Gesamtzahl der Opfer soll
also etwa 145.600 betragen haben. Für die eines natürlichen Todes
gestorbenen Häftlinge waren im Schnitt 23,5 kg Koks verfügbar
(641.500/27.300). Man sieht, daß diese Zahlen mit dem tatsächlichen
Koksbedarf der Öfen übereinstimmen. Hätte es zusätzlich
zu den eines natürlichen Todes Gestorbenen noch die angeblichen Vergasten
gegeben, so wäre pro Leiche bloß 4,4 kg Koks zur Verfügung
gestanden (641.500/145.600), was wärmetechnisch gänzlich abwegig
ist.
Somit kann man feststellen: Die am 17. März 1943 von der SS aufgestellten
Schätzungen und die zwischen März und Oktober 1943 an die Krematorien
erfolgten Kokslieferungen belegen, daß nur die Leichen der verstorbenen
registrierten, eines natürlichen Todes gestorbenen Häftlinge
verbrannt werden konnten. Folglich gab es die Massenvergasungen nicht.
Die Summe der Betriebstage der Krematorien I bis V betrug zwischen dem
14. März und dem 25. Oktober des Jahres 1943 nur ungefähr 400
von maximal möglichen 1.125 (5 X 225). Die theoretisch gesehen höchstmögliche
Zahl von Kremierungen war, unter Berücksichtigung des Anteils an Kinder-
und Jugendlichenleichen, ungefähr 100.000. Angeblich kamen aber während
jener Periode insgesamt 142.000 Menschen (eines natürlichen Todes
Gestorbene plus Vergaste) um. Die Kremierungskapazität hätte
für soviele Tote nicht ausgereicht, womit auch auf diesem Wege bewiesen
ist, daß es keine Massenvergasungen gegeben haben kann.
In seinem 1989 erschienenen Riesenwerk Auschwitz: Technique and Operation
of the Gas Chambers (künftig als A.T.O. abgekürzt) stellte
Pressac die Behauptung auf, zwischen April und Oktober 1943 hätten
die Krematorien von Birkenau mit 497 Tonnen Koks zwischen 165.000 und 215.000
Leichen eingeäschert.34 Ihm zufolge reichten also 2,6 kg Koks für
die Kremierung einer Leiche!
Laut Rudolf Höß konnten die Krematorien II und III täglich
2.000 Leichen bewältigen, die Krematorien IV und V 1.500 Leichen.35
Daraus ergibt sich ein mittlerer Koksverbrauch von 3,5 bzw. 1,8 kg pro
Leiche!
In seinem früheren Opus liefert uns Pressac hinsichtlich der in
Auschwitz und Birkenau verbrannten Leichen folgende Ziffern:
| Kremierungsort | Anzahl der Kremierten | Seite A.T.O. |
| Krematorium I Krematorium II Krematorium III Krematorium IV Krematorium V Verbrennungsgruben |
10.000 400.000 350.000 6.000 15.000 107.000 ('42) + 50.000 ('44) |
132 183 183 236 236 162, 213 236, 390 |
| Summe | 938.000 |
Diese Ziffern umfassen aber bloß die angeblichen Vergasungsopfer
und nicht die eines natürlichen Todes gestorbenen, registrierten Gefangenen.
In seinem neuen Buch, das den Gegenstand dieser Betrachtungen bildet, beschließt
Pressac, die Zahl der Vergasten auf 630.000 bzw. in der deutschen Übersetzung
auf 470.000 bis 550.000 zu verringern. Insgesamt sollen laut der französischen
Version 775.000, von Pressac auf 800.000 aufgerundet (S. 149), laut der
deutschen Version nur noch 631.000 bis 711.000 Menschen umgekommen sein
(S. 202, dt. Version).
Die Reduktion der Opferzahl hat überhaupt nichts mit den in Moskau
von Pressac untersuchten Dokumenten zu tun. Sie hängt einzig und allein
mit seiner Einsicht zusammen, daß die Krematorien von Birkenau im
August 1943 und insbesondere im Frühling und Sommer 1944 (vgl. nächsten
Abschnitt) die Leichen der Vergasten nicht einmal dann hätten einäschern
können, wenn die von ihm genannte, aufgeblähte Kremierungskapazität
zuträfe. Um diesen Widerspruch aus der Welt zu schaffen, bestimmt
er, die im Kalendarium genannte Ziffer von ca. 53.000 während jener
Zeit in Auschwitz-Birkenau eingelieferten Personen und damit auch die Ziffer
der angeblich Vergasten (42.000) sei übertrieben hoch (S. 147). Auf
der Grundlage bloßer Mutmaßungen »verbessert« unser
Autor hier also auf einer einzigen Seite Franciczek Pipers neuerlich erschienene
Studie über die Zahl der Auschwitz-Opfer,36 welche auf den im Besitz
des Auschwitz-Museums befindlichen Dokumenten fußt und die fundierteste
exterministische Studie zu diesem Thema darstellt. Für die Anhänger
der Ausrottungs- und Vergasungstheorie ist und bleibt aber Pipers Buch
das Standardwerk. Pressacs Opferzahlen hingegen sind lediglich aus den
Fingern gesogenen Behauptungen .
Doch ist auch die neue von Pressac aufgetischte Zahl von Kremierungen technisch
ein Unding. Er verringert die Ziffer der unter freiem Himmel Verbrannten
von 107.000 auf 50.000 und ersetzt die Verbrennungsgruben durch »Scheiterhaufen«.
Für 1944 verzichtet er nun auf die Nennung einer Zahl, weshalb wir
an der in seinem ersten Buch erwähnten festhalten (50.000). Dementsprechend
wären von den 775.000 Kremierten 675.000 in den Krematorien und ca.
100.000 im Freien eingeäschert worden.
Ingenieur R. Jakobskötter bemerkte 1941 hinsichtlich der elektrisch
erhitzten Topf-Öfen des Erfurter Krematoriums, der zweite Ofen habe
3.000 Kremierungen geschafft, während die Lebensdauer des Schamottmauerwerks
normalerweise 2.000 Einäscherungen nicht übersteige.37 Der Ofen
von Gusen überstand 3.200 Kremierungen,38 ehe man ihn demontieren
und das Schamottmauerwerk erneuern mußte.39 Folglich konnten in einer
Muffel insgesamt ca. 1.600 Leichen zur Einäscherung gelangen. Sogar
wenn man von der Annahme ausgeht, die Öfen von Auschwitz-Birkenau
seien bis zur Maximalzahl von 3.000 Kremierungen pro Muffel niemals erneuert
worden, hätten sie insgesamt nur 156.000 Leichen verbrennen können.
Laut Pressac starben insgesamt 130.000 registrierte Häftlinge (S.
146). Die Verbrennung von 675.000 Leichen hätte also wenigstens vier
vollständiger Erneuerungen des Schamottmauerwerks sämtlicher
Muffeln bedurft. Dies bedeutet, daß allein für die Krematorien
II und III 256 Tonnen entsprechenden Schamottmaterials hätten geliefert
werden müssen (wobei das Material für die Gasgeneratoren noch
nicht inbegriffen ist). Insgesamt hätte diese Arbeit rund 7.200 Arbeitsstunden
in Anspruch genommen (wenn wir von der entsprechenden Arbeitszeit in Gusen
ausgehen).
Doch finden sich in den Archiven der Bauleitung, welche von der SS »intakt«
zurückgelassen wurden und die Pressac vollständig untersuchen
konnte, nicht die allergeringsten Spuren solch aufwendiger Arbeiten. Dies
heißt im Klartext, daß es diese aufwendigen Arbeiten eben nicht
gab. Schließlich wissen wir ja dank Pressac, daß zwischen der
Bauleitung und der Firma Topf wegen lumpiger 828 Mark »ein erbitterter
Kleinkrieg tobte« (S. 59). Wiederum gelangen wir zur gleichen Folgerung:
Die Verbrennung von 675.000 Leichen in den Krematorien war technisch nie
und nimmer machbar. Also gab es in Auschwitz-Birkenau keine Massenausrottungsaktionen!
Die Massenverbrennung der angeblich vergasten ungarischen Juden war
technisch unmöglich, was Pressac etliche Verlegenheit bereitet. So
beschließt er auch in diesem Fall, die Zahl der Ermordeten drastisch
zu verringern. Von ca. 438.000 nach Auschwitz-Birkenau deportierten ungarischen
Juden seien 146.000 arbeitstauglich gewesen und folglich mit heiler Haut
davongekommen. Die übrigen 292.000 aber waren arbeitsunfähig
und wurden deshalb vergast (S. 147). Pressac erwähnt auf derselben
Seite die Schätzung G. Wellers', der die orthodoxe Meinung zu dieser
Frage verficht. Wellers behauptet, 410.000 ungarische Juden seien vergast
worden.
Pressac schreibt, die Krematorien II, III und V sowie die »Verbrennungsgruben«
hätten insgesamt 3.300 Leichen täglich bewältigen können.
Diese Zahl habe man auf 4.300 erhöht (wie man dies fertigbrachte,
verrät er uns nicht). Somit »konnten die SS-Leute in 70 Tagen
bis zu 300.000 Menschen vernichten« (S. 148).
Pressac liefert keinen Beweis dafür, daß 118.000 ungarische
Juden von Auschwitz aus in andere Lager weitertransportiert worden sind
(auf die Zahl von 118.000 gelangt man, indem man die 28.000 in Auschwitz
registrierten ungarischen Juden von seinen 146.000 arbeitstauglichen abzieht).
Der gleichen Logik zufolge kann man natürlich argumentieren, daß
410.000 ungarische Juden (438.000 minus 28.000) nur durch Auschwitz geschleust
wurden und daß es folglich keine Massenvernichtung gab.
Was den zweiten Punkt anbelangt, so soll gleich hervorgehoben werden, daß
die von Pressac genannten Kremierungskapazitäten ins Reich der Phantasie
gehören. Die Krematorien II, III und V konnten täglich allerhöchstens
ca. 900 Leichen einäschern, und die »Verbrennungsgruben«
sind, wie bereits betont, ein technischer Unsinn.
Pressac läßt überdies außer acht, daß die Deportation
der ungarischen Juden zwischen dem 15. Mai und dem 8. Juli 1944 stattfand,
also in einem Zeitraum von 54 Tagen und nicht von 70. Auch wenn die maximale
Verbrennungskapazität bei 4.300 Leichen täglich gelegen hätte,
hätte man entsprechend 232.200 (54 X 4.300) Leichen einäschern
können und nicht 292.000. Wenn man dazu noch die Tage berücksichtigt,
an denen keine Deportationen durchgeführt wurden, kommt man auf ganze
39 Tage.40 Die Installationen von Birkenau hätten dann 167.700 (39
X 4.300) Leichen verbrennen müssen. Und wo wären die restlichen
124.300 Leichname in der Zwischenzeit herumgelegen?
Dazu gesellt sich noch der Umstand, daß die beiden am 31. Mai 1944
von US-Aufklärungsfliegern hergestellten Luftaufnahmen41 just auf
den Tag fallen, an dem auf dem Höhepunkt der angeblichen Ausrottungsaktionen
15.000 Deportierte ankamen. In den 14 Tagen zuvor waren es 184.000, also
im Schnitt 13.000 pro Tag gewesen. Schenkt man Pressac Glauben, dann wurden
von diesen mindestens 110.000 vergast, also durchschnittlich 7.800 in 24
Stunden, und dies ohne Unterbrechung 14 Tage hintereinander. Von dieser
riesigen Ausrottungsaktion lassen die Luftphotos absolut nichts erkennen:
keine Spur von Rauch, keine Spur von Gruben - seien es nun Verbrennungsgruben
oder andere -, keine Spur von Grubenaushub, keine Spur von mächtigen
Holzstapeln für die Verbrennungsgruben, keine Spur von Fahrzeugen
und von irgendwelchen Aktivitäten in den entscheidenden Zonen: dem
Hof des Krematorium V, auf dem Gebiet von Bunker 2 sowie bei den Krematorien
II und III.
Diese Photographien42 stellen den unwiderlegbaren Beweis dafür dar,
daß die Behauptungen von der Ausrottung der ungarischen Juden jeglicher
historischen Realität entbehren.
Pressac behauptet, die letzte Etappe der »Endlösung« sei
»erst ab Mai-Juni 1942 von der SS-Leitung in Berlin beschlossen worden. Ihre konkrete technische Durchführung oblag dann den SS-Leuten von der Bauleitung Auschwitz sowie den Ingenieuren der Firma J.A. Topf und Söhne in Erfurt.« (S. 2)
Weiter schreibt Pressac:
»Nachdem Himmler Höß Anfang Juni 1942 zu sich gerufen hatte, unterrichtete er ihn darüber, daß er Auschwitz als Massenvernichtungszentrum für die Juden ausgesucht hatte. Der SS Reichsführer hatte diese Wahl getroffen, weil seine Lage als Eisenbahnverkehrsknotenpunkt günstig war und weil das Lager schon in Bälde mit einem mächtigen Krematorium versehen sein würde, das täglich 1.440 Leichen einäschern konnte (Höß verlegt diese Episode fälschlicherweise in den Sommer 1941 vor, so wie Eichmann, der sie in den Aufzeichnungen von Höß gelesen hatte). Die Aktion würde am 1. Juli starten, und bis dann mußte alles bereit sein, um sie in die Wege zu leiten.« (S. 41, Hervorhebung vom Verf.)
Tatsächlich jedoch liegt der Irrtum bei Pressac. Dieser verlegt ein Ereignis fälschlicherweise in den Sommer 1942, das, folgt man der chronologischen Entwicklung und Logik der Höß-Aussagen, wirklich nur 1941 stattgefunden haben kann. Rufen wir uns die Chronologie doch wieder kurz in Erinnerung. In seinen im Krakauer Gefängnis niedergeschriebenen Aufzeichnungen berichtet Höß:
»Im Sommer 1941, den genauen Zeitpunkt vermag ich z.Zt. nicht anzugeben, wurde ich plötzlich zum Reichsführer SS nach Berlin befohlen, und zwar direkt durch seinen Adjutanten. Entgegen seiner sonstigen Gepflogenheit eröffnete er mir, ohne Beisein eines Adjutanten, dem Sinne nach folgendes: Der Führer hat die Endlösung der Judenfrage befohlen, und wir - die SS - haben diesen Befehl durchzuführen. Die bestehenden Vernichtungsstellen im Osten sind nicht in der Lage, die beabsichtigten großen Aktionen durchzuführen. Ich habe daher Auschwitz dafür bestimmt, einmal wegen der günstigen verkehrstechnischen Lage, und zweitens läßt sich das dafür dort zu bestimmende Gebiet leicht absperren und tarnen [...] Nähere Einzelheiten erfahren Sie durch Sturmbannführer Eichmann vom RSHA, der in nächster Zeit zu Ihnen kommt [...]«
Höß berichtet weiter:
»Kurze Zeit danach kam Eichmann zu mir nach Auschwitz. Er weihte mich in die Pläne der Aktion in den einzelnen Ländern ein. Die Reihenfolge vermag ich nicht mehr genau anzugeben [...] Wir besprachen weiter die Durchführung der Vernichtung. Es käme nur Gas in Frage [...] Eichmann wollte sich nach einem Gas, das leicht zu beschaffen wäre und keine besonderen Anlagen erforderte, erkundigen und mir dann berichten. Wir fuhren ins Gelände, um den geeigneten Platz festzulegen. Wir hielten das Bauerngehöft an der Nord-West-Ecke des späteren Bau-Abschnittes III Birkenau für geeignet [...] Eichmann fuhr nach Berlin zurück, um dem RFSS über unsere Besprechung zu berichten [...] Ende November war in Berlin bei der Dienststelle Eichmann eine Dienstbesprechung des gesamten Judenreferates, zu der auch ich hinzugezogen wurde [...] Den Beginn der Aktionen konnte ich noch nicht erfahren. Auch hatte Eichmann noch kein geeignetes Gas aufgetrieben.
Im Herbst 1941 wurden durch einen Geheimen Sonderbefehl in den Kriegsgefangenenlagern die russischen Politruks, Kommissare und besonders politische Funktionäre durch die Gestapo ausgesondert und dem nächstgelegenden KL zur Liquidierung zugeführt. In Auschwitz trafen laufend kleinere Transporte dieser Art ein, die durch Erschießen in der Kiesgrube bei den Monopol-Gebäuden oder im Hof des Blocks 11 getötet wurden. Gelegentlich einer Dienstreise hatte mein Vertreter, der Hauptsturmführer Fritzsch, aus eigener Initiative Gas zur Vernichtung dieser russischen Kriegsgefangenen verwendet, und zwar derart, daß er die einzelnen im Keller gelegenen Zellen mit den Russen vollstopfte und unter Verwendung von Gasmasken Cyclon B in die Zellen warf, das den sofortigen Tod herbeiführte [...] Beim nächsten Besuch Eichmanns berichtete ich ihm über diese Verwendung von Cyclon B, und wir entschlossen uns, bei der zukünftigen Massenvernichtung dieses Gas zur Anwendung zu bringen. Die Tötung der oben bezeichneten russischen Kriegsgefangenen durch Cyclon B wurde fortgesetzt, aber nicht mehr im Block 11, da nach der Vergasung das ganze Gebäude mindestens zwei Tage gelüftet werden mußte. Es wurde daher der Leichenraum des Krematoriums beim Revier als Vergasungsraum benutzt, indem die Tür gasdicht und einige Löcher zum Einwurf des Gases in die Decke geschlagen wurden [...] Zu welcher Zeit nun die Judenvernichtung begann, vermag ich nicht mehr anzugeben. Wahrscheinlich noch im September 1941, wahrscheinlich aber auch erst im Januar 1942.« 44
Somit ist klar, daß die angebliche Berufung des Rudolf Höß
nach Berlin vor der angeblichen ersten Vergasung im Bunker des Blocks 11
(und den darauffolgenden Vergasungen in der Leichenhalle des Krematorium
I) stattgefunden haben muß. Da Pressac nun diese erste Vergasung
»zwischen dem 5. Dezember und Ende Dezember« 1941 stattfinden
läßt (S. 34), ist gleichermaßen klar, daß die Berufung
nach Berlin eben in den Sommer 1941 und keinesfalls in den Sommer 1942
fiel.
Der neben der verkehrstechnisch günstigen Lage angeblich zweite Grund,
die mächtige Kremierungskapazität, weswegen Himmler Auschwitz
als Vernichtungshochburg ausgesucht haben soll, findet keine Stütze
in den Höß-Aufzeichnungen oder in den beeidigten Erklärungen
und Bekundigungen des ersten Auschwitz-Kommandanten, sondern wurzelt einzig
und allein in der Phantasie Pressacs. Dasselbe gilt für den angeblich
genau bekannten Zeitpunkt der Berufung (»Anfang Juni«) sowie
den Beginn der Ausrottungsaktionen (»1. Juli«).
Man wird sich vielleicht fragen, aus welchem Grund Pressac sein Buch mit
diesen Manipulationen beginnen läßt. Die Antwort ist ganz einfach:
Da er in Moskau nicht den allergeringsten Beweis dafür gefunden hat,
daß die vier Birkenauer Krematorien in krimineller Absicht erbaut
wurden, und da er notgedrungen zum Schluß kam, diese Krematorien
seien »ohne Exekutionsgaskammer« konzipiert gewesen«
(S.53), mußte er das Datum der angeblichen Entscheidung zur Judenvernichtung
zwangsläufig um ein Jahr hinausschieben, denn sonst wäre der
Bau von vier Krematorien ohne Gaskammern ausgerechnet im Zentrum der Judenausrottung
allzu unwahrscheinlich gewesen. Doch verwickelt er sich auch hier wieder
in einen Widerspruch, denn er läßt die Massenmorde im Bunker
1 Ende Mai 1942 beginnen (S. 39), also noch ehe Höß den Befehl
zur Judenvernichtung von Himmler erhielt (Anfang Juni). Hier lohnt es sich,
darauf hinzuweisen, daß die Vergasungen im Bunker 1 laut der 1. Auflage
des Kalendariums von Auschwitz im Januar 1942 anfingen.45 Nach der 2. Auflage
begannen sie allerdings erst am 20. März.46 Pressac gefällt es
nun, sie Ende Mai starten zu lassen. Für keines der drei Daten gibt
es auch nur den geringsten Beweis. Da ferner die 2. Auflage des Kalendariums
die mörderischen Aktivitäten des Bunkers 2 am 30. Juni 1942 beginnen
läßt,47 muß Höß eben schon Anfang Juni nach
Berlin zitiert worden sein. Daß Höß ein so genaues Datum
nie genannt hat, ist völlig egal: Pressac legt es aus eigener Machtvollkommenheit
fest!
Zu guter Letzt erstickt die Aussage des Rudolf Höß, er sei im
Juni 1941 zu Himmler gerufen worden, die Argumentationsstruktur Pressacs
bereits im Keime.
Nach diesen vorausschickenden Bemerkungen wollen wir diese Argumentationsstruktur
in ihren logischen und chronologischen Irrungen und Wirrungen genauer unter
die Lupe nehmen.
Wie erwähnt verlegt Pressac die erste Vergasung in Auschwitz in den
Dezember 1941, genauer gesagt, er läßt sie zwischen dem 5. und
dem Ende jenes Monats stattfinden (S. 34). Er schreibt dazu:
»Nach Höß (der nicht anwesend war) trat der Tod unverzüglich ein. Andere sprechen von einer Vergasung, welche sich über zwei Tage hinzog und eine zweite Ladung Gift erforderte, weil die erste nicht alle Eingeschlossenen getötet hatte. Die chemischen Eigenschaften des Blausäuregases, das erst bei 27 °C verdampft und in einem im tiefsten schlesischen Winter noch nicht geheizten Kellergebäude eingesetzt wurde, sowie die Unkenntnis der tödlichen Dosis könnten die abnorm lange Dauer dieser Vergasung erklären.« (S. 34; Hervorhebung vom Verf.)
Aufgrund verschiedener Zeugenaussagen gibt das Kalendarium von Auschwitz
als Datum dieser behaupteten zweitägigen Vergasung den Zeitraum vom
3. bis zum 5. September 1941 an.48 Der polnische Geschichtsforscher S.
Klodzinski, der an 250 ehemalige, vor September 1941 im Auschwitz internierte
Häftlinge einen Fragebogen zur ersten Vergasung versandte, »berichtigt«
dieses Datum: die Mordaktion habe zwischen dem 5. und dem 9. September
stattgefunden.49 Noch in seinem 1989 publizierten Wälzer hatte sich
Pressac streng an das Kalendarium gehalten,50 doch in seinem neuen Buch
verschiebt er die erste Vergasung selbstherrlich um drei Monate. Was berechtigt
ihn bloß dazu? Ohne Zweifel meine Studie Auschwitz. La prima gasazione,51
in der ich nachweise, daß die Behauptungen von der ersten Vergasung
jeglicher historischen Grundlage entbehren, da sie sich nicht dokumentarisch
nachweisen lassen, da ihnen die bestehenden Dokumente direkt widersprechen,
und da die diesbezüglichen Zeugenaussagen sich in allen wesentlichen
Punkten widersprechen. Anstatt diese sich aufdrängende Folgerung zu
akzeptieren, greift Pressac eine von mir stammende, etwas polemische Formulierung
auf 52 und bestimmt darauf ex cathedra: erstens sei die Vergasung ein historisch
feststehendes Ereignis und zweitens sei »heutzutage« (S. 34)
anerkannt, daß sie zu dem von ihm genannten Zeitpunkt stattfand.
Hier bietet Pressac eines der zahlreichen Beispiele für seine verfängliche
Arbeitsweise. Die Behauptung von der zweiten Zyklon B-Ladung, mit der man
den noch lebenden Eingeschlossenen den Rest gab, stammt vom Augenzeugen
M. Kula,53 der am 11. Juni 1946 die erste Vergasung allerdings mit Bestimmtheit
in den August 1941 legte:
»Meinen Informationen zufolge fand die erste Vergasung in der Nacht vom 14. auf den 15. und am Tag des 15. August 1941 statt, und zwar in den Bunkern des Blocks 11. Ich entsinne mich dieses Datums so genau, weil es mit dem ersten Jahrestag meiner Einlieferung ins Lager zusammenfiel. An jenem Tag wurden die ersten russischen Kriegsgefangenen vergast.«54
Michal Kula ist der Zeuge, von dem Pressac die - auf S. 74 seines Buchs
wiedergegebene - Geschichte mit den »vier Drahtgeflechtpfeilern«
zur Einführung des Zyklon in die »Gaskammern« der Krematorien
II und III hat.55
Pressacs Erklärungen der »abnorm langen Vergasungsdauer«
- die Kälte sowie die Unkenntnis der Henker über die tödlich
wirkende Dosis - sind somit bereits in meinem Buch sowohl auf der Grundlage
der Zeugenaussagen selbst (Zeuge Glowacki: »Es herrschte eine Gluthitze«,
Zeuge Kielar: »Die Luft war schwül und heiß«) sowie
auch aufgrund der praktischen Entwesungsversuche mit Zyklon B widerlegt
worden, welche 1940/1941 in Kasernen durchgeführt wurden. Bei diesen
herrschten in den entwesten Örtlichkeiten von -4 bis -8 °C, und
doch hatte der größte Teil des Gases das Trägermaterial
nach einer bis zwei Stunden verlassen.56 Schließlich bin ich in meinem
Buch über den Mythos von der ersten Vergasung direkt auf die - weiter
unten angeführten - Behauptungen Pressacs eingegangen, indem ich darauf
hinwies, daß die für Menschen tödliche Blausäuregasdosis
schon seit dem Ende der dreißiger Jahre durchaus bekannt war. Dabei
stützte ich mich auf das klassische Werk von Ferdinand Flury und Franz
Zernik, Schädliche Gase, Dämpfe, Nebel, Rauch- und Staubarten
(Julius Springer, Berlin, 1931).57
Pressacs These beinhaltet noch eine weitere Widersprüchlichkeit. Das
behauptete Ereignis, nämlich die erste Vergasung, soll wenigstens
fünf Monate vor der Erteilung des Befehls zur Judenvernichtung stattgefunden
haben. Mit diesem steht es ganz offenkundig in keiner Verbindung, ebensowenig
wie die angeblichen Vergasungen in der Leichenhalle des Krematorium I,
die sich ab Januar 1942 abgespielt haben sollen. Dennoch behauptet Pressac,
Ende April sei wegen aufgetretener Schwierigkeiten der Beschluß gefallen,
»diese Art von Aktivitäten nach Birkenau zu verlegen«
(S. 35). Anders gesagt, man beschloß, den Bunker 1 als Vergasungseinrichtung
in Betrieb zu nehmen, dieser aber soll mit der Judenausrottung in Verbindung
gestanden haben.
Hier läßt Pressac also die logisch unangreifbare, wenn auch
historisch falsche Folgerung fallen, die er in seinem vorherigen Buch gezogen
hatte:
»Weil die tödliche Dosis für Menschen nicht bekannt war, hatte die SS im Keller des Block 11 des Stammlagers am 3., 4. und 5. September eine verunglückte Probevergasung vorgenommen, deren Opfer 850 sowjetische und andere Kriegsgefangene waren.
Später wurde es als bequemer betrachtet, die Opfer dort zu vergasen, wo alle Leichen schließlich landeten, nämlich in der Leichenhalle des Krematoriums I.
Versuche zur Vervollkommnung der Technik konnten jedoch in diesem im Stammlager liegenden Krematorium nicht durchgeführt werden. Daher kam man auf den Gedanken, den abseits am Rande des Waldes von Birkenau gelegenen Bunker I zur Gaskammer umzubauen.«58
Was die »Endlösung« anbelangt, versetzt unser Autor der traditionellen Deutung der Wannsee-Konferenz den Gnadenstoß, indem er dazu schreibt:
»Am 20. Januar [1942] fand in Berlin die sogenannte Wannsee-Konferenz statt. Wohl wurde dort eine "Evakuierung" der Juden nach Osten erwogen, bei der eine Ænatürliche" Eliminierung durch Arbeit eintreten würde, doch sprach niemand über eine industrielle Massenvernichtung. In den darauffolgenden Tagen und Wochen erhielt die Bauleitung von Auschwitz keinen Anruf, kein Telegramm und keinen Brief mit dem Befehl, für diesen Zweck geeignete Anlagen zu schaffen.« (S. 35, Hervorhebung vom Verf.)
Die Geschichte von der angeblichen »Endlösung«, die durch einen mündlichen Befehl Himmlers eingeleitet worden sein soll, mußte logischerweise mit einem anderen mündlichen Befehl enden:
»Ende November [1944] wurden auf mündliche Anweisung Himmlers hin die Menschenvergasungen eingestellt.« (S. 93)
Es erübrigt sich beinahe, hervorzuheben, daß es für
diese »mündliche Anweisung« keinerlei Beweise gibt.59
J.-C. Pressac behauptet, daß für das neue Krematorium des Stammlagers, welches später als Prototyp für die Krematorien II und III von Birkenau diente, eine tägliche Kremierungskapazität von 1.440 Leichen vorgesehen war (S. 28). Dies habe - neben der verkehrstechnisch günstigen Lage - Himmler dazu veranlaßt, Auschwitz zum Zentrum der Judenvernichtung zu bestimmen (S. 28). Allerdings präzisiert Pressac:
»Obgleich das Krema II als Katalysator für die Wahl von Auschwitz bei der Judenliquidierung gedient hatte, war es nicht direkt mit dieser Ausrottung verknüpft, sondern diente als gelegentlich verwendete Hilfsinstallation. Krema III wurde lediglich als Ergänzung von Krema II gebaut, um die bei 200.000 Häftlingen anfallenden Todesfälle bewältigen zu können, und wurde nur für die Bedürfnisse der SS-Bürokratie "kriminalisiert".« (S. 53/54)
Krematorium III hatte einen »sanitären Zweck« (S. 50),
genau wie Krematorium II, das es eben zu ergänzen hatte. Beide Krematorien
waren ursprünglich nicht für Menschenvergasungen strukturiert
(S. 63), und keines der vier Krematorien von Birkenau war anfangs mit einer
Gaskammer ausgerüstet (S. 53).
Hingegen waren die Krematorien IV und V »von den Bunkern 1 und 2
abhängig« (S. 50), oder »für die Bunker 1 und 2 bestimmt«
(S. 52), oder »direkt mit den Bunkern 1 und 2 verbunden« (S.
54).
Fassen wir Pressacs Thesen also zusammen: Krematorium II und III hatten
eine normale, sanitäre Funktion, während Krematorium IV und V,
wenngleich sie ursprünglich nicht mit Gaskammern konzipiert waren,
ihrer Funktion nach kriminell waren, dienten sie doch zur Einäscherung
der in den Bunkern 1 und 2 Vergasten.
Daraus ergibt sich die unsinnige Schlußfolgerung, daß die Techniker
der Auschwitzer Bauleitung 30 Muffeln mit der angeblichen Kapazität
von 2.880 Leichen täglich für normale sanitäre Zwecke (d.h.
Verbrennung von hauptsächlich an Seuchen gestorbenen Häftlingen),
aber nur 16 Muffeln mit einer angeblichen Kapazität von 1.536 Leichen
pro Tag für die Massenausrottung bestimmt haben sollen! Demnach rechneten
sie damit, daß mehr Häftlinge eines natürlichen Todes sterben
als dem Ausrottungsprogramm zum Opfer fallen würden!
Eine andere, beinahe noch unsinnigere Folgerung ist, daß Auschwitz
von Himmler gerade wegen des geplanten neuen Krematoriums mit seiner angeblichen
täglichen Kapazität von 1.440 Leichen als Judenvernichtungszentrum
auserkoren wurde, doch anstatt dementsprechend dieses Krematorium und das
Krematorium III, welches sein Spiegelbild war, voll für die erwähnte
Aufgabe auszunutzen, wählten die Bauleitungstechniker als Instrumente
der Vernichtung zwei Krematorien mit deutlich geringerer Kapazität!
Über die Entstehung der Krematorien III, IV und V schreibt Pressac:
»Der 19. [August] muß als der Tag betrachtet werden, an dem der Beschluß gefaßt wurde, in Birkenau drei weitere Krematorien zu bauen, von denen zwei direkt mit dem kriminellen Ziel der Judenausrottung verbunden waren.« (S. 49)
Doch wütete just zu jener Zeit, um den 19. August herum, im Lager eine entsetzliche Typhusepidemie, die unter den Häftlingen eine hohe Todesrate forderte. Pressac verhehlt dies durchaus nicht, schreibt er doch:
»Die Auswirkungen der Typhusseuche, die täglich 250 bis 300 Gefangene, aber auch Zivilisten und SS-Leute dahinraffte, sowie die ständig neu eintreffenden Judentransporte bewogen Bischoff dazu, auf Verlangen von Höß den Bau des Krematoriums zu beschleunigen und gleich noch ein zusätzliches zu planen.« (S. 50)
In Wirklichkeit ging der Entscheid zum Bau von vier Krematorien einzig und allein auf die Furcht der SS vor der Typhusseuche zurück,60 wobei man im Auge behalten muß, daß eine Erhöhung des Häftlingsbestandes auf das Zehnfache geplant war.
Pressac weist nach, daß die von der SS zur Eindämmung der Epidemie errichteten Installationen und getroffenen Maßnahmen mit dem Präfix »Sonder-« gekennzeichnet wurden. So sah Dr. Wirths
»ein Wiederaufflackern der Typhusseuche voraus, wenn nicht in aller Eile Sondermaßnahmen zur Verbesserung der sanitären Lage in die Wege geleitet würden.« (S. 82)
Pressac erklärt denn auch, daß
»die Wendungen "Sondermaßnahmen" und "Sonderbaumaßnahmen" Anordnungen bezeichneten, welche mit sanitären Fragen oder den diesbezüglichen Gebäuden (z.B. Wasserversorgung, hygienische Maßnahmen bezüglich der Häftlinge etc). in Verbindung standen.« (S. 107, Anmerkung 256, Hervorhebung vom Verf.)
Mit dem Bau der Desinfektions- und Entwesungseinrichtungen der Zentralsauna wollten die SS-Leute
»jedes Wiederausbrechen des Typhus in Birkenau "definitiv" verhindern.« (S. 69)
Nun gehörte die Zentralsauna just zu den »Sonderbaumaßnahmen«
(S. 107, Anmerkung 256) und trug, genau wie die Krematorien, zur »Durchführung
der Sonderbehandlung« bei (S. 61).
Wenn also die Errichtung des neuen Krematoriums, das laut Pressacs eigenem
Eingeständnis einen rein sanitären Zweck verfolgte, »wegen
der durch die "Sonderaktionen" geschaffenen Situation«
beschleunigt werden mußte, »wie es in einem Dokument von Ende
1942 heißt« (S. 47) - das Dokument stammte also aus einer Periode,
in welcher der Typhustod reiche Ernte hielt -, so ist es voll kommen klar,
daß diese »Sonderaktionen« mit der Typhusbekämpfung
im Zusammenhang standen und keinerlei kriminelle Bedeutung hatten.
Wenn im gleichen Dokument von »4 Stück Baracken für Sonderbehandlung
der Häftlinge in Birkenau« die Rede ist (S. 46, Hervorhebung
vom Verf.), dann ist es nicht minder eindeutig, daß sich diese gegenüber
den registrierten Häftlingen angewandte »Sonderbehandlung«
nur auf die »hygienischen Maßnahmen bezüglich der Häftlinge«
bezog.
Und wenn schließlich am 26. August 1942 inmitten der Typhusepidemie
bei Dessau Zyklon B »für Sonderbehandlung« bestellt wurde,
kann nicht der leiseste Zweifel daran bestehen, daß damit Entwesungsaktionen
gemeint waren (S. 47).
Im Auschwitzer Bauplan vom 28.10.1942 war übrigens eine Entwesungsanlage
von 1.000 m
Pressac widerspricht sich ein weiteres Mal, wenn er behauptet, »Sonderbehandlung«
sei ein abgesprochener Terminus zur Bezeichnung der »Liquidierung
arbeitsuntauglicher Juden« gewesen (S. 46). Er fügt hinzu:
»Die Tötung selbst wurde als "Sonderbehandlung" oder "Umsiedlung der jüdischen Bevölkerung" bezeichnet, während die Gesamtbezeichnung für die Vernichtungsoperation, inklusive Selektion, Transport der Arbeitsunfähigen und Vergasung, "Sonderaktion" lautete. Allerdings war dieser Ausdruck nicht spezifisch kriminell, denn er konnte auch für eine nichtkriminelle Operation Verwendung finden.« (S. 46)
Pressac erwähnt selbst einen Fall, in dem der Ausdruck »Sonderaktion«
frei von jeder kriminellen Bedeutung war: Nach dem Streik (in einem Vernichtungslager
wurde also gestreikt!) der zivilen Arbeiter am 17. und 18. Dezember 1942
führte die Gestapo eine »Sonderaktion« durch, welche darin
bestand, die Arbeiter zu verhören, um herauszufinden, was den Anstoß
zur Arbeitsniederlegung gegeben hatte (S. 63).
Kurz: Weder »Sondermaßnahmen« noch »Sonderbaumaßnahmen«
noch »Sonderbehandlung« noch »Sonderaktion« besaßen
eine kriminelle Bedeutung, und Pressac kann mit keinem einzigen Dokument
aufwarten, welches das Gegenteil beweist. Somit sind seine Behauptungen
zur Gänze unfundiert.
Was J.-C. Pressac über die Zyklon B-Lieferungen ans Lager Auschwitz zum besten gibt, läßt einem buchstäblich die Haare zu Berge stehen. Er behauptet, das Wirtschaftsverwaltungshauptamt (WVHA) der SS habe nichts von der verheerenden Typhusepidemie von 1942 gewußt, die enorme Zyklonmengen zur Läusebekämpfung erforderte. Die Lagerverwaltung, die nicht wollte, daß das WVHA von der Seuche Wind bekam, konnte also kein Zyklon anfordern, ohne die wahren Zustände in Auschwitz zu enthüllen. Wie zog sie sich aus der Patsche?
»Man heckte eine List aus, indem man den Juden die erschreckend großen benötigten Mengen Gas in die Schuhe schob. Die am 26. August bewilligte Zyklonlieferung war zur "Sonderbehandlung" bestimmt. Obgleich die Verantwortlichen des SS-WVHA in Berlin wußten, worin diese "Behandlung" bestand, kannten sie die Einzelheiten nicht, d.h. sie wußten nicht, welche Mengen dafür benötigt wurden. So konnte man ihnen weismachen, der größte Teil des Zyklon B werde für Menschenvergasungen in den Bunkern 1 und 2 benötigt, während man in Wirklichkeit bloß 2 bis 3% für diesen Zweck brauchte. Auf diese Weise konnte man 97 bis 98% des Gases für die Entlausung verwenden.« (S. 47).
Was mit dieser Argumentation bezweckt ist, dürfte klar sein. Die
Ursache für die Zyklonbestellungen war angeblich zweifacher Art: einerseits
die »Sonderbehandlung« (Bestellung vom 26. August) und die
»Judenumsiedlung« (2. Oktober), zwei Ausdrücke, denen
Pressac eine kriminelle Bedeutung zuschreibt, und andererseits die Entwesung:
»Gas zur Desinfektion des Lagers« lautete eine Bestellung vom
29. Juli 1942.62 Wenn dem so war, dann mußte es auch zwei Arten bürokratisch
festgelegter Bestellungen geben, die eine für die Judenvergasung und
die andere für die Entwesung des Lagers. In diesem Fall müßten
aber die zum Massenmord bestellten Gasmengen enorm gewesen sein, denn allein
im Auftrag vom 2. Oktober wird von fünf Tonnen gesprochen. Dies widerspricht
nun wiederum der von Pressac schon in seinem ersten Buch aufgestellten
These, nur 2 bis 3% des Zyklons sei für Menschenvergasungen gebraucht
worden.63 Um sich aus der Schlinge zu ziehen, fiel Pressac nichts Gescheiteres
ein als die Erklärung, die angeblich zum Massenmord dienende Zyklonbestellung
(»Sonderbehandlung«, »Judenumsiedlung«) sei in
Wahrheit bloße Tarnung für eine Zyklonbestellung zu Entlausungszwecken
gewesen!
Was nun die angebliche Unwissenheit des WVHA über die Typhusepidemie
in Auschwitz betrifft, so genügt der Hinweis darauf, daß Dr.
Wirths, der am 6. September 1942
»zum Chefarzt der Garnison des Lagers Auschwitz ernannt worden war, um die Typhusepidemie einzudämmen.« (S. 116)
vom Inspektorat der Konzentrationslager kam,64 also von der Amtsgruppe D des WVHA. Offenbar ist die Albernheit seiner Argumentation Pressac bewußt geworden, denn er versucht das von ihm entworfene Bild etwas glaubwürdiger zu machen, indem er sich folgenden Zweck des Pohl-Besuchs in Auschwitz vom 23. September 1942 aus den Fingern saugt:
»Der Chef des SS-WVHA, SS-Obergruppenführer Pohl, tauchte am Morgen des 23. September 1942 ganz unvermutet in Auschwitz auf, um zu erfahren, was dort eigentlich los war und in welch trüben Kanälen das tonnenweise gelieferte Zyklon verschwand. Pohl begab sich zunächst zur Bauleitung, wo er sich die bauliche Anordnung des Lagers erläutern und die vollendeten, die im Entstehen begriffenen und geplanten Gebäude beschreiben ließ. Zur mittleren Kategorie gehörten auch die vier Krematorien von Birkenau. Auf seine Frage über das Zyklon B gab man ihm zur Antwort, mit diesem Produkt vernichte man zugleich die Läuse und die Juden.« (S. 59, Hervorhebung vom Verf.)
Pressacs Beleg ist das Tagebuch des Johann Paul Kremer, das im vom Verlag des Auschwitz-Museums verlegten Buch Auschwitz vu par les SS, S. 233f., abgedruckt ist (Anmerkungen 182 und 183 auf S. 234). Tatsächlich steht auf diesen beiden Seiten zum Pohl-Besuch jedoch folgendes:
»Am Morgen kam Obergruppenführer Pohl mit seinem Gefolge in die Kaserne der Waffen-SS. Vor der Türe eine Wache. Zum ersten Male präsentiert man vor mir das Gewehr. Am Abend, um 20 Uhr, Essen in der SS-Kaserne in Gegenwart von Obergruppenführer Pohl: ein wahrer Festschmaus. Man hat uns Fleisch am Spieß à discretion serviert, echten Kaffee, ein hervorragendes Bier und belegte Brote.«
Damit hat es sich. Der Rest hat sich lediglich in Pressacs Phantasie zugetragen. Auf S. 117 widerspricht sich dieser doppelt, indem er schreibt, Pohl habe sich nach Auschwitz bemüht, weil er
»vor allem den Bau einer großen Kläranlage in Broschkowitz (nördlich der Stadt Auschwitz) im Auge hatte, um die Typhusgefahr zu vermindern.« (Hervorhebung vom Verf.)
Also wußte das WVHA sehr wohl über die Typhusepidemie Bescheid,
und Pohl suchte Auschwitz keineswegs auf, um herauszufinden, »in
welche trüben Kanäle das tonnenweise gelieferte Zyklon verschwand«.
Pressacs Grundthese lautet dahingehend, daß die Krematorien II und III, die ursprünglich als einfache sanitäre Installationen konstruiert worden waren, nach und nach in Instrumente des Verbrechens umgewandelt worden sind. Er schreibt:
»Ende Oktober 1942 setzte sich die im Grunde recht naheliegende Idee durch, die Vergasungsaktivitäten in den Bunkern 1 und 2 in einen Raum innerhalb eines Krematoriums zu verlegen, der mit künstlicher Ventilation versehen war, so wie dies bereits im Dezember 1941 in der Leichenhalle des Krema I geschehen war.« (S. 60)
Hier liegt eine willkürliche, durch kein Dokument gestützte Behauptung Pressacs vor. Gleichfalls unfundiert ist seine Behauptung, daß
»die SS-Leute von der Bauleitung im November 1942 beschlossen, die Krematorien mit Hinrichtungsgaskammern auszustatten.« (S. 66)
Folgen wir Pressac, so wollte die SS ursprünglich
»den "Leichenkeller 1" des Krema II für Vergasungen nutzen, sobald dieser fertiggestellt war. Für den Fall, daß sich die Materiallieferungen verzögerten, plante man, wieder auf die Leichenhalle des Krema I zurückzugreifen, sobald das bereits gelieferte Entlüftungssystem fertig installiert war. Dieses konnte 8.300 m (S. 61)
Dies erscheint im Hinblick auf die Pressac'schen Thesen geradezu wahnwitzig, denn schließlich hätte die Bauleitung, bis das erwartete Material für die Umwandlung des Leichenkellers 1 im Krematorium II eintraf, die Massenmorde an den Juden ruhig in den Bunkern 1 und 2 fortsetzen können. Die Vergasungen waren laut Pressac nämlich bereits seit Ende April 1942 vom Krematorium I nach Birkenau verlegt worden, weil
»eine Vergasung es erforderlich machte, die Krematoriumszone total zu isolieren, was die Aktivitäten im Lager störte. [...] Wenn Arbeiten im Gange waren, konnte man nicht vergasen [...]« (S. 35)
... und Arbeiten waren im Krematorium sehr oft im Gange!
Die Vorstellung, die SS-Leute hätten die Vergasungen wieder ins Krematorium
I verlagern wollen, überkam Pressac wohl, weil in einem Dokument vom
27. November 1942 der Befehl vermerkt ist, im Krematorium I die Lüftungsanlage
zu installieren (S. 60). Doch gleichzeitig schreibt Pressac im Hinblick
auf die Installation der provisorischen Lüftungsanlage im Krematorium
I, welche von der Firma Boos zwischen dem 23. Februar und dem 1. März
1941 vorgenommen worden war, die Leichenhalle sei
»mechanisch ventiliert worden, und Menschenvergasungen mit einem tödlichen Gift konnten dort durchgeführt werden.« (S. 23)
Wenn also die Vergasungen schon mit einem provisorischen Lüftungssystem
möglich waren, wieso brauchte es dann noch ein »definitives«
Ventilationssystem? War letzteres hingegen für die Vergasungen unabdingbar,
so fragt man sich, warum es nicht sofort installiert, sondern eingelagert
wurde, obwohl es von der Firma Topf schon am 16.4.1942 geliefert worden
war.
Weiter berichtet Pressac, die Idee, das Krematorium I für Massenvergasungen
zu benutzen, sei von der Bauleitung fallen gelassen worden; stattdessen
habe sie ihre Kräfte auf die kriminelle Umwandlung der Krematorien
II und III konzentriert:
»Die Menschenvergasungen in den Kremas II und III durchzuführen, schien auf dem Papier eine leichte Sache, doch in der Praxis war dies durchaus nicht der Fall. Das von Prüfer entworfene und von Werkmann verbesserte Gebäude war nämlich nicht zu diesem Zweck konzipiert worden. Das Erdgeschoß mit dem Ofenraum bedurfte keiner Modifizierung. Doch der Keller mußte umgestaltet werden, damit die "Sonderaktionen" dort ablaufen konnten.« (S. 63/64, Hervorhebung vom Verf.)
Nun unterliegt es keinem Zweifel, daß ab Ende 1942 im halbunterirdischen
Teil des Krematorium II diverse bauliche Veränderungen vorgenommen
worden sind. Ebenso steht fest, daß der Ofenraum sowohl hinsichtlich
der Zahl der Öfen wie hinsichtlich ihrer Kapazität unverändert
blieb. Wie soll man diesen Widerspruch erklären? Falls das ursprünglich
als normale sanitäre Installation, nämlich zur Einäscherung
der eines natürlichen Todes Gestorbenen, geplante Krematorium II wirklich
zum Instrument des Massenmordes umgestaltet wurde, müßte man
eine entsprechende Erhöhung der Kapazität durch die Installation
neuer Öfen erwarten. Doch dies war nicht der Fall. Somit bleibt als
Ausweg nur noch die Lösung, die Einäscherungskapazität der
Öfen maßlos zu übertreiben und zu erklären, die für
normale sanitäre Zwecke errichteten Öfen hätten problemlos
auch noch die Opfer einer Massenvernichtung bewältigen können!
Es reicht, zu behaupten, das Krematorium II hätte in einer Zeitspanne
von 24 Stunden tatsächlich 1.440 Leichen verbrennen können (eine
Zahl, über die jeder Techniker mitleidig den Kopf schüttelt),
und schon ist der Widerspruch aus der Welt gezaubert!
Die Wirklichkeit sah natürlich ganz anders aus. Die Einrichtung einer
210 m
Im Zusammenhang mit diesen baulichen Veränderungen der halbunterirdischen
Räume der Krematorien II und III steht auch der Plan 2003 vom 19.
Dezember 1942, den Pressac als »bavure architectorale« bezeichnet.65
Auf diesem Plan fehlen nämlich die Leichenrutschen!
»Die nördliche Treppe wird zum einzigen Zugangsweg zu den Leichenkellern, was bedeutet, daß die Leichname den Weg zu Fuß zurücklegen mußten.« (S. 64/65)
Tatsächlich ist der Plan 2003 ausschließlich ein Projekt
für die »Verlegung des Kellerzuganges an die Straßenseite«66
und nicht für die Entfernung der Leichenrutsche. Daß der Zeichner
diese weggelassen hat, ist daher eine unbedeutende Vereinfachung. Die Leichenrutsche
wegfallen zu lassen, wäre zu einem Zeitpunkt, wo die Sterblichkeit
im Lager unvermindert hoch war, völlig stumpfsinnig gewesen (man hätte
dann einen Aufzug benutzen müssen, um die Leichen vom Erdgeschoß
in den Keller zu schaffen). Die Leichenrutsche wurde dann auch in Übereinstimmung
mit dem ursprünglichen Plan errichtet, und zwar sowohl im Krematorium
II als auch im Krematorium III, und zwar nicht, weil »der Plan 2003
zu spät auf den Bauplätzen 30 (Krematorium II) und 30 a (Krematorium
III) eintraf«, wie Pressac auf S. 65 schreibt (dies kann übrigens
nicht auf das Krematorium III zutreffen, dessen Bau weniger weit fortgeschritten
war), sondern weil es sich logischerweise aus der Notwendigkeit ergab,
den Transport der Leichen in die zu ihrer Aufbahrung vorgesehenen Hallen
zu er leichtern.
Das ursprüngliche Projekt der SS (November 1942) sah, immer nach Pressac,
die Einrichtung von zwei abwechselnd benutzten Gaskammern in den Krematorien
II und III vor:
»Die SS-Leute erwogen auch, beide Leichenhallen als Gaskammmern zu nutzen, da sie wähnten, die hohe Leistung der fünf Dreimuffelöfen ermögliche eine abwechselnde Verwendung der beiden Räume zu Exekutionszwecken. Unter diesen Umständen war ein Auskleideraum unentbehrlich, in den man direkt von der Treppe aus gelangen konnte. Letztere führte auch durch den zentralen Raum zu den beiden Sälen. Außerdem galt es, die Ventilation des Leichenkellers 2 zu verbessern, besaß dieser doch nur eine Vorrichtung zur Abführung der Luft und noch keine zur Zuführung von Frischluft. Nach einem Test der Öfen, der es ermöglichte, ihre Leistung besser einzuschätzen, wurde dieser Lösungsvorschlag verworfen, da er im Keller zu einer Anhäufung von Leichen geführt hätte, zu deren Einäscherung die Öfen im Erdgeschoß viel zu viel Zeit benötigt hätten.« (S. 66, Hervorhebung vom Verf.)
Hier verstrickt sich Pressac schon wieder in einem wahren Netz von unlösbaren
Widersprüchen. Zunächst einmal kann seine These nicht stimmen,
daß man pro Krematorium zwei Gaskammern einrichten wollte, weil man
die Kapazität der Öfen nicht kannte und sie überschätzte.
Die beiden Dreimuffelöfen von Buchenwald, die haargenau dem Modell
der Krematorien II und III entsprachen, waren nämlich schon seit dem
23. August bzw. 3. Oktober 1942 in Betrieb (S. 39). Im November hatten
sie also zusammen bereits volle vier Betriebsmonate hinter sich, und ihre
Kapazität war sehr wohl bekannt. Auch konnte das Projekt der Doppelgaskammer
ganz unmöglich im November nach der ersten praktischen Prüfung
der Öfen fallen gelassen worden sein, denn jene fand, so Pressac,
am 4. März 1943 statt (S. 72).
Immerhin gibt Pressac zu, daß die Kapazität der Öfen (nach
seiner jedes technische Wissen entbehrenden Meinung) geringer war, als
der Anfall an Leichen aus den Gaskammern. Um dieses Mißverhältnis
auszugleichen, reduziert er die Kapazität der Gaskammern, indem er
die Gaskammern in zwei Hälften teilt:
»Die Suche nach einer besseren Einrichtung ging auch nach dem Beginn der Ausrottungsaktionen weiter. So ließ die KL-Leitung Ende 1943, um den Betrieb der Krematorien II und III zu "regulieren", ihre Gaskammern in zwei Hälften teilen, so daß pro Vergasung nur noch 100 m (S. 67, Hervorhebung vom Verf.)
Pressacs Quelle ist hier die Zeugenaussage Henryk Taubers, der allerdings nur vom Krematorium II spricht. Pressac überträgt diese angebliche bauliche Veränderung auch auf das Krematorium III. In seinem 1989 erschienenen Opus hatte er noch geschrieben, Taubers Bericht über die Halbierung der Gaskammern und der folgenden Vergasungen sei
»einer der sehr wenigen anfechtbaren Punkte der Aussage.«67
Es erübrigt sich wohl, noch eigens zu betonen, daß es für
diese Zweiteilung keinerlei Beweise gibt, weder dokumentarische noch architektonische.
Kurzum: Da die tatsächliche Höchstkapazität der Krematorien
II und III unter Berücksichtigung der Tatsache, daß auch Kinderleichen
anfielen, nicht größer als 360 Leichen täglich war, räumt
Pressac notgedrungen die Unsinnigkeit des angeblich von der Bauleitung
ausgeheckten Ausrottungsprogramms ein.
Laut Pressac bestand das dann tatsächlich durchgeführte Projekt
der SS darin, den Leichenkeller 1 in eine Gaskammer und den Leichenkeller
2 in einen Entkleidungsraum umzugestalten. Dies bedeutet, daß die
Krematorien II und III keine Leichenkeller mehr besaßen! Nun muß
man sich fragen, wo die SS-Männer denn die Leichen der eines natürlichen
Todes gestorbenen Häftlinge vor der Einäscherung zu stapeln trachteten.
Diese Frage ist um so naheliegender, als sowohl beim Krematorium II wie
beim Krematorium III jeweils nicht weniger als drei Leichenhallen vorgesehen
waren, die zusammen 671 m
Um seine These zu stützen, führt Pressac eine Reihe von »bavures«
an, mit denen wir uns später befassen wollen. Der »definitive
Beweis« hängt für ihn aber mit den Ventilationsvorrichtungen
der Krematorien zusammen.
Im neuen Krematorium waren folgende Lüftungsgebläse vorgesehen:
- Ein Druckgebläse Nr. 450 für den »B-Keller« (d.h.
den künftigen Leichenkeller 1) mit einer Luftförderleistung von
4.800 m
- Ein Sauggebläse Nr. 450 für den »B-Keller« mit
einer Leistung von 4.800 m
- Ein Sauggebläse Nr. 550 für den »L-Keller« (den
künftigen Leichenkeller 2) mit einer Leistung von 10.000 m
- Ein Sauggebläse Nr. 550 für den Ofenraum mit einer Leistung
von 10.000 m
- Ein Sauggebläse Nr. 375 für den Sezier-, Aufbahrungs- und Waschraum
mit einer Leistung von 3.000 m
Da Pressac auch noch die Dimensionen der jeweiligen Örtlichkeiten
angibt (S. 30), läßt sich die Anzahl der Luftwechsel pro Stunde
berechnen:
- (4.800/483 =) 9,94 Luftwechsel für den »B-Keller«.
- (10.000/966 =) 10,35 Luftwechsel für den »L-Keller«.
- (10.000/1.031 =) 9,70 Luftwechsel für den Ofenraum.
- (3.000/300 =) 10 Luftwechsel für den Sezier-, Aufbahrungs- und Waschraum.
Später wurde die Leistung der Ventilatoren wie folgt erhöht:
- Druckgebläse für den »B-Keller«: 8.000 m
- Sauggebläse für den »B-Keller«: 8.000 m
- Sauggebläse für den »L-Keller«: 13.000 m
- Sauggebläse für den Ofenraum: 12.000 m
- Sauggebläse für den Sezier-, Aufbahrungs- und Waschraum: 4.000
m
Die von Pressac angegebenen Luftförderleistungen sind dokumentarisch
nicht belegt. Er hat sie ganz offensichtlich auf der Grundlage der Motorleistungen
berechnet, die in dem von der Firma Topf stammenden Plan D 59366 vom 10.
März 1942 angegeben sind (Pressacs Dokumente 13 bis 15). Pressacs
eigener These zufolge bezieht sich dieser Plan auf eine Periode, in der
das Krematorium ausschließlich für sanitäre Zwecke geplant
war.
Pressac behauptet, der Leichenkeller 1 der Krematorien II und III sei tatsächlich
mit Ventilatoren ausgerüstet gewesen, deren Leistung 8.000 m
Ferner deutet Pressac an, die vorher erwähnte Erhöhung der Luftförderleistung
von 4.800 auf 8.000 m
»Die SS-Leute wollten überprüfen, ob die Stärke der Ventilation im Leichenkeller 1 die ursprüngliche Anordnung (Belüftung oben und Entlüftung unten), kompensieren würde. Letztere war für eine Leichenhalle gedacht, hätte jedoch für eine Gaskammer umgekehrt konzipiert sein müssen. In dieser hätte die Belüftung unten und die Entlüftung oben sein müssen.« (S. 71/72)
Da schließlich die angeblich zum Entkleidungsraum umgewandelten
Leichenkeller 2 der Krematorien II und III keine Lüftungsanlage mehr
erfordert habe, wurden dort zwar die Ventilationsvorrichtungen installiert,
doch wurden die entsprechenden Motoren nicht eingesetzt (S. 79, 80).
Nimmt man die Lüftungsanlagen der Krematorien II und III genauer unter
die Lupe, so entdeckt man in der Tat einen definitiven Beweis - dafür
nämlich, daß der Leichenkeller 1 NICHT in eine Gaskammer umgewandelt
worden ist. Von erstrangiger Bedeutung ist hier die vom 27. Mai 1943 datierende
Rechnung Nr. 729 der Firma Topf (vgl. Dok. 269) - sie wird von Pressac
erwähnt -, welcher zufolge der »B-Raum«, die angebliche
Gaskammer, mit einem Ventilator von 4.800 m
In seinem früheren Werk präsentiert Pressac eine Tabelle, in
welcher die »Dimensionen und Volumina der Leichenkeller in den Krematorien
II und III« auf der Grundlage der Krematorienpläne dargestellt
werden:
Leichenkeller 1 war 30 m lang, 7 m breit und 2,41 m hoch. Seine Fläche
betrug demnach 210 m
Leichenkeller 2 war 49,49 m lang, 7, 93 m breit und 2,30 m hoch. Seine
Fläche betrug folglich 392,5 m und sein Volumen 902, 7 m.69
Für die geplante Gaskammer hatte die SS also (4.800/506 =) 9,49 Luftwechsel
pro Stunde vorgesehen, für den Entkleidungsraum hingegen (10.000/902,7
=) 11,08 Luftwechsel stündlich. Dementsprechend wurde die Gaskammer
weniger ventiliert als der Entkleidungsraum! Aber das ist noch nicht alles.
Im klassischen Werk von W. Heepkes über die Konstruktion von Krematorien
heißt es, für eine Leichenhalle benötige man minimal 5,
bei intensiver Nutzung bis 10 Luftwechsel stündlich.71 Somit ist klar,
daß die für Leichenkeller 1 vorgesehene Lüftungsanlage
für eine ganz normale Leichenhalle konzipiert war. Zum Vergleich:
Für Zyklon B-Entlausungskammern mit einem Kreislaufsystem - in den
Dokumenten 16 und 17 präsentiert Pressac ein Schema davon - waren
stündlich 72 Luftwechsel vorgesehen.72 Heben wir schließlich
noch hervor, daß die ersten von der Firma Topf ausgearbeiteten Ventilationsprojekte
für das Krematorium I von Auschwitz, das Pressac zufolge ohne jegliche
kriminelle Absicht und zu rein sanitären Zwecken geplant war, für
den Sezierraum und die Leichenhalle jeweils 17 Luftaustausche pro Stunde
vorgesehen waren (S. 18), also jeweils fast doppelt soviel wie für
die »Gaskammern« der Krematorien II und III!
Was die Ventilation des Leichenkellers 2 anbelangt, so stimmt es, daß
der für den Ventilator dieses Raumes vorgesehene Motor nicht auf dem
Plan 2197 vom 19. März 1943 zu finden ist, aber dies heißt natürlich
noch längst nicht, daß man beschlossen hätte, ihn nicht
zu installieren. Die in den Krematorien ausgeführten Arbeiten beweisen
das Gegenteil.
Dok. 2: Die Lüftung des B-Kellers von Krematorium III (angeblich
Gaskammer) hatte eine Leistung von 4.800 m
Fortsetzung Dok. 2. Die Lüftungsanlage des angeblichen Entkleidungskellers
(L-Raum) hatte eine größere Leistungsfähigkeit als die
der angeblichen Gaskammer von Krematorium III (B-Raum); ein Indiz gegen
die Existenz einer Menschengaskammer.
Dok. 3: Auch der B-Keller des Krematoriums II (angeblich Gaskammer)
hatte ein Lüftung mit einer Leistung von 4.800 m
Fortsetzung Dok. 3. Was für das Krematorium III gilt, gilt ebenso
für das Krematorium II: Auch hier hatte die Lüftungsanlage des
angeblichen Entkleidungskellers (L-Raum) eine größere Leistungsfähigkeit
als die der angeblichen Gaskammer.
Dok. 4: Fünf- bis zehnfache stündliche Luftwechsel, wie sie
die heute als Gaskammern deklarierten Leichenkeller 1 der Krematorien II
und III aufwiesen, waren für normale Leichenhallen seit jeher üblich.
W. Heepke, Die Leichenverbrennungs-Anstalten (die Krematorien), Verlag
von Carl Marhold, Halle a.S. 1905, S. 104.
Dok 5: Anlagen, in denen mit Blausäure gearbeitet wurde, hatten
dagegen Luftwechselraten von 72, also eine mindestens siebenmal stärkere
Lüftung als die Birkenauer Leichenkeller! G. Peters, E. Wüstinger,
»Sach-Entlausung in Blausäure-Kammern«, Zeitschrift für
hygienische Zoologie und Schädlingsbekämpfung, Heft 10/11, 1940,
S. 195.
Dok. 6: Und nochmals: Blausäurekammern mit 72 Luftwechseln pro
Stunde. P. Puntigam, H. Breymesser, E. Bernfus, Blausäurekammern zur
Fleckfieberabwehr, Sonderveröffentlichung des Reichsarbeitsblattes,
Berlin 1943, S. 50.
Im Krematorium II wurde die Lüftungsanlage des Leichenkellers 1, also
der angeblichen Gaskammer, zwischen dem 22. Februar und dem 14. März
1943 installiert, die des Leichenkellers 2, des »Entkleidungsraumes«,
zwischen dem 15. und dem 28. März. Die Lüftungsanlage des Leichenkellers
2 im Krematorium III wurde zwischen dem 12. und dem 22. April installiert.
Diese Daten finden wir in Pressacs früherem Werk.73 Wäre nun
das Fehlen der Motoren damit zu erklären, daß die SS nach ihrem
Entscheid, aus dem einen Leichenkeller eine Gaskammer und aus dem anderen
einen Entkleidungsraum zu machen, in letzterem keine mechanische Ventilation
mehr benötigte, begreift man nicht recht, wieso sie die Lüftungskanäle
dann nach ihrem diesbezüglichen Entscheid trotzdem einbauen ließen.
Selbstverständlich tat sie dies, weil sie die Lüftung zu benutzen
trachtete, und wenn die Motoren nicht gleich montiert wurden, so muß
dies an äußeren Umständen gelegen haben.
Mit all dem Gesagten ist die These vom kriminellen Charakter der von Pressac
so emsig aufgestöberten »bavures« schon erledigt. Diese
beziehen sich freilich auf ganz andere Punkte.
Pressac stellt zu Recht fest, daß der Kampf gegen den Typhus in
Auschwitz dank der Einrichtung von Entwesungseinrichtungen gewonnen wurde
(S. 84). Schon seit dem Auftreten der ersten Typhusfälle erwog man,
die bereits existierenden Anlagen zu erweitern und sich dabei auch neue
Techniken zunutze zu machen. Darum ging es bei der Sitzung vom 30. Juni
1942 (S. 83). Die sich gebieterisch aufdrängende Notwendigkeit neuer
Desinfektionseinrichtungen findet ihren Widerhall in der Planung der Zentralsauna
vom 24. November 1942.74 Diese gehörte, wie wir uns erinnern, aufgrund
ihrer Bedeutung beim Kampf gegen die Typhusseuche zu den »Sonderbaumaßnahmen«.
Ihr Bau fiel unter die Rubrik »Durchführung der Sonderbehandlung«.
Alles spricht für die Annahme, daß die SS in der Zwischenzeit,
d.h. Ende 1942, erwog, provisorisch behelfsmäßige Entlausungskammern
in den Krematorien II und IV einzurichten, deren Errichtung schon weit
fortgeschritten war. Dies würde historisch und logisch all jene »bavures«
erklären, die Pressac auflistet und denen wir uns in Bälde zuwenden
wollen.
- Der Ausdruck »Sonderkeller« für den Leichenkeller 1
(S. 60) paßt zu den anderen, mit der Typhusbekämpfung in Zusammenhang
stehenden Wörtern, die mit »Sonder...« beginnen.
- Der Ausdruck »Vergasungskeller« bezeichnet einen Raum, in
dem entlaust wurde. Im Erläuterungsbericht über den Bau des KGL
Birkenau vom 30. Oktober 1941 sind die beiden Zyklon B-Entlausungsbaracken
BW5a und 5b mit einem »Vergasungsraum« ausgerüstet.75
- Der Plan zur Vorwärmung des Leichenkellers 1 (S. 73) ergibt einen
Sinn, wenn man dort einen Entlausungsraum einrichten wollte, weil die Begasungszeit
dadurch erheblich verkürzt würde: eine Vergasungsoperation mit
20 g Blausäure erforderte per Kubikmeter 45 Minuten, wenn eine Temperatur
von 25 bis 35 °C herrschte, bei Temperaturen von 0 bis 5 °C jedoch
drei Stunden.76 Bei einer mit Opfern vollgestopften Hinrichtungsgaskammern
würde hingegen die von den Körpern ausgehende Wärme den
Raum recht rasch genügend aufheizen, so daß eine Vorwärmungsanlage
unnötig wäre.77
- Das Vorhandensein einer gasdichten Tür (S. 80) ist bei einer Entlausungskammer
die natürlichste Sache der Welt.
- Das Vorhandensein von 14 Duschen im Leichenkeller 1 ist, immer nach Pressac,
wieder eine »bavure«, denn diese Duschen waren gar keine (S.
80); sie dienten nämlich bloß dazu, die Opfer in die Gaskammer
zu locken. Daß es sich um falsche Duschen handelte, ist natürlich
nur ein anderes Hirngespinst Pressacs.
- Die Erwähnung eines Holzgebläses für den Leichenkeller
1 (S. 70) ist Pressac wieder eine »bavure«, denn es bewies
»daß die abgesogene Luft nicht mehr die miasmenschwangere einer Leichenhalle war, sondern ein aggressives Produkt enthielt, welches nur von einem nichtkorrosiven Gerät aufgesogen werden konnte. Letzteres hatte ausschließlich aus Holz - am besten Zypressenholz - zu bestehen. Das in den Todeskammern verwendete Giftgas war stark konzentriertes Blausäuregas (20 g/m, und Säure ist korrosiv« (S. 70/71, Hervorhebung vom Verf.)
Doch wurde das erwähnte Holzgebläse später durch ein metallisches ersetzt, wie aus dem Aktenvermerk vom 25. März 1943 hervorgeht:78
»Anstelle des Holzgebläses für die Entlüftungsanlage des Leichenkellers I wird ein Schmiedeeisengebläse als Ausführung gewählt.«
Pressac muß also erklären, warum die Ingenieure ungeachtet
des (ihm zufolge) korrosiven Charakters des Blausäuregases ein Holz-
durch ein Metallgebläse ersetzt haben. Ferner möchten wir wissen,
weswegen die Degesch-Ingenieure für die Kreislauf-Entwesungskammern
Metallapparate wie die in den Dokumenten 16 und 17 seines Buchs abgebildeten
vorgesehen haben. Vielleicht damit sie der korrosiven Wirkung des Gases
zum Opfer fielen?
In diesen 10 m
- »Drahtnetzeinschubvorrichtung« heißt auf französisch
nicht, wie Pressac auf S. 79 fälschlich übersetzt, »dispositifs
d'introduction en treillis de fil de fer«, denn dies entspräche
dem deutschen Wort »Drahtnetzeinführungsvorrichtung«,
womit über die Art, wie da etwas eingeführt wird, noch nichts
gesagt wäre. Das betreffende Ding könnte zwar eingeschoben, aber
auch eingeschüttet oder eingeworfen werden. Die Vorrichtung, mit der
das Zyklon angeblich in die Kammern gelangte, hätte wahrscheinlich
»Drahtnetzeinwurfvorrichtung« geheißen. Pressac selbst
spricht vom »Einwurf« (»déversement«) des
Zyklon in die Gaskammern. Die von Pressac (ebenfalls auf S. 79) erwähnten
»Holzblenden« können keinesfalls, wie er meint, hölzerne
Deckel für vermeintliche Zykloneinführungsvorrichtungen gewesen
sein, denn sonst hätte man sie eben »Holzdeckel« und nicht
»Holzblenden« genannt.
Pressac behauptet, die eben erwähnen Dinge hätten sich im »Leichenkeller
1« befunden (S. 79), also in der angeblichen Gaskammer. Doch verhielt
es sich anders: Im Inventarium des Krematorium II80 wur den sie dem Leichenkeller
2, also dem »Entkleidungsraum«, zugeordnet. Wollten die SS-Leute
die Opfer also dort vergasen? Nicht genug damit: Im Inventarium des Krematorium
III finden sich diese Vorrichtungen überhaupt nicht.81 Wie wollten
die SS-Leute das Zyklon also einführen? Ob sie ihre Opfer vielleicht
höflichst baten, die Zyklondosen hineinzutragen und nach der Schließung
der gasdichten Tür zu öffnen?
Wir folgern daraus, daß diese Vorrichtungen alles mögliche gewesen
sein können, nur nicht das, was Pressac behauptet.
- Die Bezeichnung des Leichenkellers 2 als »Auskleidekeller«
(S. 74) ist völlig normal, wenn man von der Hypothese ausgeht, daß
im Leichenkeller 1 eine provisorische Entlausungsanlage eingerichtet wurde.
Zu einem weiteren »Indiz«: Des Zivilangestellten Jährlings
vorgebliche »bavure« zeigt noch einmal mit greller Deutlichkeit,
mit welch verzerrter Logik sich Pressac seine »kriminellen Indizien«
zurechtgeschustert hat. Es lohnt sich, die Passage im vollen Wortlaut anzuführen,
doch vorher müssen wir einige historische Anmerkungen vorausschicken.
Für das »Aufnahmegebäude« des Hauptlagers waren 19
Zyklon B-Kreislaufentwesungskammern vorgesehen, die allerdings nie eingerichtet
wurden. Ende 1943 beschloß man, acht dieser Kammern in Ultrakurzwellenentwesungskammern
umzugestalten, die auf einer neuen, von Siemens entwickelten Methode beruhten.
Die Arbeiten setzten im Februar 1944 ein (S. 88). Gleichzeitig wurde der
Entscheid gefällt, in den restlichen 11 Räumlichkeiten die schon
früher geplanten Kreislaufentwesungskammern einzurichten. Die Firma
Boos, welcher die Durchführung der Arbeit oblag, machte Schwierigkeiten.
Auch die Zyklonverteilerfirma Firma Testa (Tesch und Stabenow) meldete
sich zu Wort, ebenso Dr. Wirths, der daran erinnerte, daß das Zyklon
B einer geltenden Anordnung nach durch ein anderes Gas zu ersetzen sei,
nämlich »Areginal«,82 dessen Einsatz eine Modifizierung
der Zyklongaskammern erforderlich machte (S. 88/89).
Pressac schreibt nun:
»Bei diesem Anlaß beging der zivile Angestellte Jährling in einem Schreiben an die Testa einen geradezu unglaublichen Lapsus. Er bezeichnete die Entlausungskammern als "Normalgaskammer", wobei er dieses Wort unterstrich und in Anführungszeichen setzte, als gebe es "normale" und "abnormale" Gaskammern. Die Bezeichnung wurde von der Testa übernommen; diese behauptete zunächst, der Übergang von Zyklon zu Areginal sei nur bei neuen Installationen obligatorisch, und bestand darauf, daß das mit dem Bedienen der Normalblausäuregaskammern beauftragte Personal besonders gut geschult wurde, wodurch sie zu verstehen gab, daß ihre Funktionsweise ungleich komplizierter war als das bloße Hineinschütten von Zyklon B in die "abnormalen" Gaskammern.« (S. 89, Hervorhebung vom Verf.)
Hätte sich Jean-Claude Pressac die Mühe genommen, sich ein
wenig über Blausäuregasentlausungskammern zu informieren, dann
wüßte er, daß eine »Normalgaskammer« eine
der Norm nach gebaute Gaskammer, nämlich eine Degesch-Kreislauf-Gaskammer
war; entsprach eine Gaskammer nicht diesem Standard, dann nannte man sie
eine »behelfsmäßige Blausäuregaskammer«.83
Jährling wollte also ganz einfach betonen, daß die Umwandlung
des vorgesehenen Bedienungssystems sich auf Degesch-Kreislauf-Gaskammern,
also »Normalgaskammern«, bezog und nicht auf solche, die vom
Standard abwichen und folglich »abnormal« waren, wie etwa diejenigen
des BW 5b von Birkenau.
Die Bestellung für »10 Gasprüfer« (S. 71, vgl. 456Dok. 7), ist, falls es sich bei diesen tatsächlich um »Anzeigegeräte für Blausäure-Reste« handelt (S. 72, vgl. Dok. 8), bei einer Entwesungskammer auch ganz normal. Pressac schreibt dazu ebenso enthusiastisch wie naiv:
»Dieses Dokument stellt den definitiven Beweis für die Existenz einer Hinrichtungsgaskammer im Krema II dar« (S. 72, Hervorhebung vom Verf.)
In Wirklichkeit ist dieses Dokument allenfalls ein Indiz, nicht aber
ein »definitiver Beweis« für das Vorhandensein einer Gaskammer
im Krematorium. Daß es sich bei dieser zwangsläufig um eine
Hinrichtungsgaskammer handeln muß, ist eine aus der Luft gegriffene
Behauptung Pressacs.
In diesem Zusammenhang fügt er eine sehr wichtige Erklärung hinzu:
»Man führte Experimente durch, bei denen Zyklon eingeführt
wurde. Dabei sollen die verbliebenen Gasreste mit einer chemischen Methode
untersucht worden sein und nicht mit den 10 Gasprüfern, die
man so spät bestellt hatte, daß sie nicht mehr rechtzeitig geliefert
werden konnten.« (S. 73, Hervorhebung vom Verf.)
Obschon dieses Dokument voll und ganz zu unserer These paßt, handelt
es sich dabei unserer Auffassung nach um eine Fälschung, die formal
zwar sehr gut, aber inhaltlich miserabel ist. Gehen wir es Punkt für
Punkt durch:
Dok. 7: Telegramm der Zentralbauleitung Auschwitz an die Firma J.A.
Topf & Söhne, Erfurt, vom 26. Februar 1943. APMO, BW 30/34, S.
48.
a) Die »Gasprüfer« waren in der deutschen Fachterminologie
schlicht und einfach Meßgeräte zur Rauchgasanalyse, basierend
auf einer physikalischen Meßmethode.84
b) Pressac deutet mit obigen Worten an, daß die 10 Gasprüfer
nicht, wie sonst üblich, auf einer chemischen Methode basierten, sondern
auf einer physikalischen. Um Blausäuregasreste zu messen, gab es aber
nur eine chemische Methode und keine auf einem physikalischen Prinzip basierenden
»Nachweisgeräte«.85
c) Die dafür benutzten Geräte trugen den Namen »Gasrestnachweisgerät
für Zyklon«.86
d) Die Verwendung solcher Geräte war bei allen Entlausungseinrichtungen
obligatorisch, auch in Auchwitz.
e) Da die Nachweisgeräte in den Entwesungseinrichtungen des Lagers
vorhanden waren, wäre es sinnlos gewesen, sie bei einer Firma zu bestellen,
welche sie weder produzierte noch die Bezugswege kannte, statt sie einfach
bei den erwähnen Installationen anzufordern oder direkt die Hersteller-
oder Verteilerfirmen anzuschreiben (es waren dieselben, die das Zyklon
produzierten und auch an das Lager Birkenau verteilten).
f) Da die Lagerverwaltung zusätzlich zu den »Gasprüfern«
nicht auch Gasmasken mit Spezialfilter »J« gegen Blausäure
bestellt hat, konnte sie diese offensichtlich im Lager selbst beschaffen,
genau wie sie sich die »Gasrestnachweisgeräte für Zyklon«
hätte besorgen können.
Unsere Schlußfolgerung lautet daher: Die »10 Gasprüfer«
waren einfache Rauchgas-Meßgeräte. Sie waren entweder für
den Einbau in die 10 Rauchgaskanäle der Krematorien II und III oder
für die 10 Schornsteinrohre der Schornsteine aller Birkenauer Krematorien
(II bis V) gedacht.
Und dies ist alles, was Pressac bezüglich der Kremtorien II und III
zu bieten hat.
Dok. 8: In diesem Dokument, das die Verwendung der in Dokument 7 angeforderten
Gasprüfer für Blausäurebegasungen im Krematorium II suggerieren
soll, gibt es zu viele Widersprüche und Unsinnigkeiten. Wahrscheinlich
handelt es sich hierbei um eine Totalfälschung. J.A. Topf & Söhne,
Erfurt. Brief vom 2. März 1943 an die Zentralbauleitung der Waffen-SS
und Polizei Auschwitz. J.-C. Pressac, Die Krematorien von Auschwitz. Die
Technik des Massenmordes, Piper, München 1994, Dokument 28.
Dok. 9: Bei den in Dokument 7 angeforderten Gasprüfern handelt
es sich tatsächlich um Meßgeräte zur Prüfung der Gaszusammensetzung
der Krematoriumsofenabgase, vgl. bes. S. 1013. Hütte. Des Ingenieurs
Taschenbuch, Verlag von Wilhelm Ernst & Sohn, Berlin 1931, I. Band,
S. 1010-1013.
Fortsetzung Dok. 9. Gasprüfer funktionierten ausschließlich
auf physikalischer Basis und können daher auf keinen Fall zur Messung
von Blausäure benutzt worden sein, wofür chemische Methoden notwendig
sind.
Fortsetzung Dok. 9
Fortsetzung Dok. 9
Ehe wir uns den Behauptungen Jean-Claude Pressacs über die beiden
Birkenauer Bunker 1 und 2 zuwenden, sollten wir darauf verweisen, daß
diese Bezeichnung, ebenso wie die Ausdrücke »rotes Haus«
und »weißes Haus«, sich in keinem einzigen Dokument,
weder in einem deutschen noch in einem der polnischen Widerstandsbewegung,
nachweisen läßt. All diese Benennungen wurden von den Augenzeugen
der Nachkriegszeit geprägt.
Pressac schreibt, der Bunker 1 sei ab Ende Mai 1942 zur Massenvernichtung
eingesetzt worden (S. 39), also noch ehe R. Höß der Pressac'schen
Chronologie zufolge den angeblichen Judenausrottungsbefehl von Himmler
erhielt.
Die Existenz des Bunkers 1 und 2 als Stätten von Massenhinrichtungen
ist nicht dokumentarisch belegt. Was Pressac dazu sagt, als handle es sich
um eine feststehende geschichtliche Wahrheit, ist in Wirklichkeit nichts
weiter als eine Synthese von Zeugenaussagen, die sich in allen wesentlichen
Punkten widersprechen.88
Dok. 10: Die Geräte zur Überprüfung der Luft auf Gasreste
von Zyklon B trugen die Bezeichnung Gasrestnachweisgerät (für
Zyklon) und funktionierten auf chemischer Grundlage.87 Tesch & Stabenow,
Hamburg. Brief vom 29. Juli 1942 an das Waffen-SS Kriegsgefangenenlager
Lublin, Verwaltung. Archiwum Panstwowego Muzeum na Majdanku, sygn. I d
2, vol. 1, S. 107.
Bunker 2 soll seine mörderische Tätigkeit Anfang Juni 1942 aufgenommen
haben (S. 41). Pressac schildert die Entstehung dieser Mordanlage in folgenden
Worten:
»Unweit des Bunkers 1 stand ein zweites kleines Bauernhaus, kalkverputzt und von 105 m(S. 41/42)
Wie uns Pressac selbst auf Seite 42 mitteilt, war der Artikel von der Firma Boos angefordert worden,
»damit sie daraus Anleitungen für die Einrichtung von 19 ähnlichen Entlausungskammern im geplanten Gebäude für den Empfang der neu eingelieferten Häftlinge im Stammlager entnehmen konnte.«
Demnach diente der Artikel als Vorlage für die Installation von
19 Blausäuregas-Kreislaufentwesungskammern für das Aufnahmegebäude.
Das Datum, an dem der Artikel angefordert wurde, war der 1. Juli 1942 (S.
103, Anmerkung 135) und lag also einen Monat später als der angebliche
Beginn der Ausrottungsaktivitäten im Bunker 2. Daß dieser Artikel
(in welchem das Schema einer Degesch-Kreislauf-Entlausungskammer enthalten
ist; es ist, wie erwähnt, in Pressacs Dokument 16 und 17 abgebildet)
Höß von Bischoff gezeigt worden sein soll, was ersteren zur
Einrichtung eines Ventilationssystems im Bunker 2 bewog, ist durch kein
Dokument belegt und wieder einmal eine reine Frucht der Phantasie Pressacs.
Dieser behauptet übrigens, im Bunker 2 sei kein mechanisches Ventilationssystem
installiert worden.
Schließlich
»wurden in der weißen Hütte (Bunker 2) vier kleine Gaskammern von ungefähr 50 m(S. 42, Hervorhebung des Verf.)
Worauf Pressac mit dieser Argumentation hinaus will, dürfte klar
sein. Zu den zentralen Punkten, die gegen sein erstes Buch vorgebracht
wurden, gehörte die unerklärliche Tatsache, daß die Deutschen
technisch durch und durch stümperhafte Hinrichtungsgaskammern errichteten,
obwohl sie in der Technik der Blausäureentlausungskammern dank der
Erfindung des DEGESCH-Kreislaufverfahrens an der Weltspitze standen. Pressac
sieht sich deshalb gezwungen, zwischen den beiden Gaskammertypen, koste
es, was es wolle, eine Verbindung herzustellen, und er tut es auch, indem
er einerseits
Dok. 11: Aufnahme eines Gasrestnachweisgerätes für Zyklon,
das die Sowjets nach der Befreiung des Lag